Im Streit um das Verbot von Ferienwohnungen hat das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) Karlsruhe eingeschaltet. Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der Frage befassen, ob das Gesetz auch rückwirkend gelten darf – also für die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten des Verbotes schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot für teilweise verfassungswidrig und habe daher 41 Berufungsverfahren ausgesetzt.

(dpa/mh)