Räumungsklage gegen Harmonie e.V. wird ausgesetzt, bis ein weiterer Rechtsstreit geklärt ist.
Das ist ein wichtiger Teilerfolg für das Flüchtlingszentrum Harmonie in der Katzlerstraße 11: Die zuständige Richterin am Landgericht stellte eine Aussetzung der Räumungsklage in Aussicht. Die endgültige Entscheidung soll Mitte August fallen. Für das Flüchtlingszentrum würde dies bedeuten, dass die Klage des neuen Hauseigentümers, Formica Berliner Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft bR, solange außer Kraft gesetzt ist, bis das Amtsgericht über das Vorkaufsrecht zwischen Bezirk und Bund entschieden hat – eigentlich sind das zwei voneinander unabhängige Verfahren.
Rückblick
Anfang des Jahres flatterte dem Integrationszentrum Harmonie die Räumungsklage ins Haus. Damit ging im Schöneberger Norden ein regelrechter Kampf um den Erhalt des Zentrums los. Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) versuchte zwischen Besitzer und Harmonie zu vermitteln, im Bezirksparlament gab es einen einstimmigen Beschluss für den Erhalt und der Quartiersrat startete eine Online-Petition mit inzwischen rund 1.100 Unterschriften. Für den Verein wäre die Räumung das Ende, bei dem knappen Budget gäbe es keine alternativen Räumlichkeiten, sagt Harmonie-Geschäftsführerin Larissa Neu. Auf Nachfrage des Berliner Abendblattes wollte sich die von Formica eingesetzte A bis Z Hausverwaltung zu dem Fall nicht äußern.
Streit um Vorkaufsrecht
Im März 2015 verkaufte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) das Haus, in dem das Flüchtlingszentrum untergebracht ist, an die Grundstücksgesellschaft Formica. Die Katzlerstraße steht unter Milieuschutz. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet keine sogenannten Luxussanierungen durchgeführt und Mietwohnungen nicht in Eigentum umgewandelt werden können. Diese Maßnahme soll Mieter vor extremen Mieterhöhungen und Verdrängung schützen. „Wir haben beim Verkauf Formica gefragt, wie sie künftig die soziale Zusammensetzung erhalten wollen“, erklärt Bezirksstadträtin Sibyll Klotz (B‘90/Die Grünen), „eine Antwort haben wir nicht bekommen.“ Der Bezirk wollte deshalb sein Vorkaufsrecht zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG geltend machen. Daraufhin klagte die BIMA gegen den Bezirk, ein Rechtsstreit, der Jahre dauern kann. Mit einer Aussetzung der Räumungsklage würde wieder etwas Ruhe in den Kiez einziehen. „Gerade in diesen Zeiten ist das Integrationszentrum ein wichtiger Baustein im Schöneberger Norden“, sagt Peter Pulm vom Quartiersmanagement. Die Einrichtung betreut derzeit etwa 1.400 Flüchtlinge, bietet Deutschkurse und Rechtsberatung an.
Daniel Seeger, Bild: Harmonie e.V.