Gesetz: Vier Betriebe müssen zum 31. Juli schließen.
Im Rahmen des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes hatten bis zum Fristende am 5. Juli von derzeit 133 im Bezirk Mitte bestehenden Spielhallen 132 einen Antrag auf Erlaubnis zum Fortbestand gestellt. Davon waren drei Anträge unvollständig, so dass zum 31. Juli vier Spielhallen ihren Betrieb einstellen müssen. Das Gewerbeamt versendet jetzt entsprechende Bescheide. In den kommenden Wochen wird die Verwaltung die 129 verbleibenden Anträge hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber prüfen. Sodann wird es eine Prüfung bezogen auf den Mindestabstand zu weiterführenden Schulen und zu den Spielhallen untereinander geben. „Ich bin optimistisch, dass in Folge dessen, sich die Spielhallenanzahl im Bezirk Mitte weiter deutlich reduzieren wird,“ so der zuständige Stadtrat Carsten Spallek.
red.