In den meisten Fällen ging es um Drogenkriminalität.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft haben im Jahr 2017 in laufenden Ermittlungsverfahren insgesamt 1.027.368 Telefonate überwacht.
Die Zahl der abgehörten Gespräche ist gegenüber dem Vorjahr um etwa 34.000 Telefonate gesunken. Im Jahr 2017 wurden in insgesamt 419 Ermittlungsverfahren (2016: 417 Verfahren) der Berliner Strafverfolgungsbehörden 2.596 Anschlüsse überwacht. Von den Abhörmaßnahmen waren 627 Personen betroffen (2016: 669 Personen). Die meisten Maßnahmen erfolgten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Dennoch ist auch in diesem Bereich mit insgesamt 423 Maßnahmen ein deutlicher Rückgang gegenüber den Überwachungsmaßnahmen des Vorjahres (2016: 678) zu verzeichnen.
Justizsenator Behrendt: „Positive Entwicklung“
Einen weiteren hohen Anteil bei den Überwachungsmaßnahmen nehmen bandenmäßig begangene Diebstahlstaten ein, worunter auch organisierte Einbrüche fallen. Diese Zahlen gehen aus dem jährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Praxis der Telefonüberwachung in Ermittlungsverfahren hervor. Justizsenator Dirk Behrendt: „Auch kleine Rückgänge sind eine positive Entwicklung. Jedes abgehörte Telefonat ist ein schwerer Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit und darf nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.“
5.8.2018, Text: Redaktion, Bild: Thinkstock/iStock/Berezko