Wer im öffentlichen Raum mit  Hand anlegt, kann finanziell unterstützt werden

Finanzielle Unterstützung für freiwilliges Engagement.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt ihr erfolgreiches Programm zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Ehrenamtsmittel) fort und stellt dem Bezirk Spandau insgesamt 45.200 Euro zur Verfügung.

Schönere Kieze

Diese Mittel sind zweckgebunden als Sachmittelerstattung für in Eigenleistung durchzuführende Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft einzusetzen. Die jeweiligen Antragsteller müssen sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden. Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitbürgern bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Für den Bezirk

Antragsberechtigt sind alle Bürger sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist selbstverständlich, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 Euro je Einzelmaßnahme vor.

Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 31. Mai formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, gerichtet werden. Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht.

Ein Merkblatt finden Interessierte auf www.spandau.de. Auskünfte zum Programm sind unter der oben genannten Anschrift, telefonisch unter (030) 90 279 33 18 oder per E-Mail an ehrenamtsbuero@ba-spandau.berlin.de erhältlich.

Red., Bild: Thinkstock/iStock/dolgachov