Bezirksbürgermeister für Religionsfreiheit.
In einer Erklärung bezeichnete der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, die Bedrohungen und verbalen Angriffe gegen Seyran Ates und ihre Ibn-Rushd-Goethe-Moschee als inakzeptabel. Nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz, habe jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gelte auch für Menschen, die für sich den Artikel 4 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen und ihre unverletzliche Glaubensfreiheit nutzen, erklärte von Dassel. Und weiter: „Gleich im zweiten Satz heißt es dazu ergänzend, dass die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Das gilt für alle.“
Eine Debatte zu verschiedenen religiösen oder weltanschaulichen Auffassungen sei in einem demokratischen Land möglich und erwünscht, tragen doch die Debatten zu einem demokratischen Miteinander bei. Bedrohungen aller Art jedoch seien Straftaten und strikt zu verurteilen. Das Bezirksamt, so von Dassel, steht solidarisch an der Seite aller Menschen, die ihre im Grundgesetz verbürgten Rechte wahrnehmen.
(red)