Unternehmen müssen Mitarbeiter vor Überforderung schützen.

Beim Thema Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr nur um Sicherheitskleidung und Rückenschule – große Gesundheitsgefahren lauern auch in der Digitalisierung der Arbeitswelt. Vor allem die permanente Erreichbarkeit kann bei Arbeitnehmern enormen Stress verursachen. Einer Randstad Umfrage zufolge empfindet weit mehr als jeder Zweite die Verschmelzung von Privat- und Berufsleben als Belastung. Bei der Einführung mobiler und flexibler Arbeitsformen darf deshalb das Thema Arbeitsschutz nicht zu kurz kommen – über zwei Drittel der Arbeitnehmer vermissen in ihren Betrieben allerdings eine entsprechende Digitalstrategie.

Ungesunde Verschmelzung

„Flexibles Arbeiten wird häufig mit einer höheren Work-Life-Balance in Verbindung gebracht. Schließlich kann man sich die Zeit weitestgehend frei einteilen. Wer aber rund um die Uhr auf seine Arbeit zugreifen kann, wird es schwer haben, ein Ende zu finden und Ruhezeiten einzuhalten“, so Klaus Depner, Manager Health & Human Safety bei Randstad Deutschland.

Verschiedene Studien hätten gezeigt, dass digitales und mobiles Arbeiten dazu führten, dass Arbeitnehmer auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten ihrer Tätigkeit nachgingen, es fände eine Entgrenzung und Verlängerung der Arbeitszeit statt. „Dabei ist die Verschmelzung von Beruflichem und Privatem auf Dauer für beide Parteien ungesund – auf regelmäßige und ständige Überlastung folgen vermehrt krankheitsbedingte Ausfälle, die aufgefangen werden müssen“, warnt Depner, in seinem Unternehmen Experte für alle Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.

Regelungen notwendig

Wenn hohe Anforderungen zu Überforderung führen, können psychische Ermüdung, ermüdungsähnliche Zustände oder eine völlige Erschöpfung eintreten. „Typische Symptome sind dann etwa innere Unruhe, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit und das Gefühl, mit allem überfordert zu sein“, so Depner. Damit es dazu nicht komme, sollten Unternehmen betriebliche Regelungen für flexibles und mobiles Arbeiten aufsetzen.

Auch im Zuge der Digitalisierung sei der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten vermieden werde: „Das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere dessen Grundgedanke der Prävention, gilt unverändert und darf bei Arbeit 4.0 nicht ausgeklammert werden.“ So müssten etwa die Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden. Und wer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verhindern möchte, dass die Mitarbeiter auch in der Freizeit E-Mails beantworten, könne auf Systeme zurückgreifen, die eine Weiterleitung in Abwesenheitszeiten verhindern.

djd, Bild: djd/randstad/thx