Das Bezirksamt hat Regeln für die Nutzung des Mauerparks beschlossen – erstmal nur für 2019
Der Mauerpark ist eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage, in der alle Bestimmungen des Berliner Grünanlagengesetzes gelten. Grünanlagen müssen schonend genutzt werden, damit Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Besucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Um ein fried- und respektvolles Miteinander zwischen Besuchern und Anwohnern zu ermöglichen, ist auf Folgendes zu achten.
Musizieren
Ist ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die beschränken sich auf das Gebiet entlang der Schwedter Straße (Pflasterstraße) östlich in Richtung Stadion sowie bis zu zehn Meter westlich der Schwedter Straße. Das Musizieren ist möglich von montags bis donnerstags zwischen 11 und 19.30 Uhr sowie an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen von 11 bis 20.30 Uhr. Aus Rücksicht auf die Anwohner soll ausschließlich in östlicher Richtung hin zum Stadion musiziert werden. Auf die Verwendung von Generatoren und die Ausrichtung der Musik in Richtung Wohnbebauung soll verzichtet werden.
Grillen
Aus Rücksicht auf die Natur sowie andere Besucher und Anwohner soll lediglich zwischen 8 und 20 Uhr, in den Monaten Juni bis August zwischen 8 und 21 Uhr gegrillt werden. Zu beachten ist, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten wird, sodass eine Brandgefahr ausgeschlossen ist. Ebenso sollen ausschließlich Standgrills mit Grillkohle oder -Briketts, also keine Gasgrills und keine Einweggrills mit unmittelbarem Kontakt zum Boden verwendet werden. Ausgebrannte Grillkohle ist in Aschecontainern zu entsorgen. Offene Feuer sind verboten.
Hunde (Ausnahmen sind Blindenführ- und Behindertenbegleithunde)
Hunde dürfen außerhalb des Bereichs des umzäunten Hundeauslaufgebiets an der Bernauer Straße nicht frei laufen gelassen und nicht auf Spielplätzen mitgenommen werden. Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen und den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Hunde sollen den Mauerpark nicht beschädigen, beispielsweise durch das Graben von Löchern. Weitere Informationen gibt es online.
Datum: 16. Mai 2019 Text: Manfred Wolf Bild: imago-images/Mueller-Stauffenberg