2018: Steuern, Rente und Co. – Alle Änderungen für das neue Jahr im Überblick.

Der neue Flughafen BER wird zwar auch im kommenden Jahr nicht fertig. Dafür gibt es aber andere Änderungen und Neuheiten für Verbraucher und Reisende.

Die Renten steigen

Zunächst einmal soll der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahreswechsel um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken. Zugegeben, kein großer Sprung. Rentner können sich aber auch über eine Anhebung ihrer Altersbezüge um rund drei Prozent freuen – vorausgesetzt, die Löhne und Gehälter entwickeln sich wie für das Jahr 2018 prognostiziert.

Mehr Hartz-IV-Geld

Zum 1. Januar steigt der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger von 409 auf 416 Euro. Paare erhalten pro Partner 374 Euro statt der bisherigen 368.

Gebühren bei Online-Einkäufen

Künftig können Kunden mit der Kreditkarte nicht mehr nur ganz entspannt, sondern auch ohne anfallende Gebühren, shoppen. Die dürfen Händler ab dem 13. Januar nicht mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen (Lastschriftverfahren, Kreditkarte usw.). Dann gelten zudem europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Die Neuerungen bringen noch weitere Vorteile für Bankkunden. So haften sie bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte sowie des Online-Bankings nur noch bis maximal 50 Euro. Und weitere Änderungen stehen bevor. Ab November 2018 werden außerdem Echtzeitüberweisungen innerhalb der Eurozone möglich sein.

Weniger Zettelwirtschaft

Wer bei der jährlich anfallenden Steuererklärung Geld zurückbekommen möchte, muss im Regelfall das gesamte Jahr über Belege und Spesenbons aufbewahren. Für die Steuererklärung 2017 gilt erstmalig eine Belegvorhalte- statt der üblichen Belegvorlagepflicht. Vor dem Sammeln der Zettel sind Arbeitnehmer aber dennoch nicht ganz gefeit. Das Finanzamt behält es sich weiterhin vor, Belege auf Anfrage einzusehen.

Mehr Rechte für Bauherren

Bauherren können sich im kommenden Jahr über mehr Rechte freuen. So müssen die beauftragten Firmen künftig detaillierte Baubeschreibungen aushändigen und verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung liefern. Potenzielle Eigenheim-Besitzer können zudem Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen.

Neue Energielabels

Energielabels auf Haushaltsgeräten sollen Nutzern Aufschluss über den Stromverbrauch und die Energieeffizienz geben. Bislang hatte aber jedes Gerät eine andere Skala. Das soll sich im kommenden Jahr ändern. Bis zum Herbst wird eine einheitliche Skala von A bis G erarbeitet, die dann einheitlich auf allen elektrischen Geräten zu finden sein wird.

Änderungen für Reisende

Pauschalreisende müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Zumindest dann, wenn vor Reisebeginn noch einmal die Flughafengebühren steigen. Dann darf der Veranstalter die Kosten um bis zu acht Prozent erhöhen – und das bis zu 20 Tage vor Reisebeginn. Bisher waren es nur fünf Prozent. Dafür haben Reisende künftig länger Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei Mängeln und Ärgernissen war dies bisher nur bis zu einem Monat nach der Reise möglich. Ab 2018 haben Urlauber dafür künftig ganze zwei Jahre Zeit.

Höhere Kfz-Steuern

Die Verbraucherzentrale riet jüngst zum Neuwagenkauf vor dem 1. September. Ab dann könnte der Kfz-Steuersatz für neu zugelassene Fahrzeuge ansteigen. Grund ist der neue Abgastest WLPT. Bereits ab März werden alle Neuwagen mit dem sogenannten „eCall-System“ ausgestattet, das bei schweren Unfällen automatisch einen rettenden Notruf absetzt.

Raum für Radler

Auch für Radfahrer gibt es im kommenden Jahr einige Neuerungen. In Berlin soll das Mobilitätsgesetz für mehr Sicherheit und Rechte von Radlern sorgen. Sie können ab 2018 außerdem ihre geliebten Zweiräder mit in die ICE-Züge nehmen. Das war zuvor nur in den Intercitys möglich. Jetzt sind die Züge mit acht Fahrradplätzen ausgestattet. Strengere Regeln gelten ab 2018 für neu gekaufte Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind. Sie müssen zudem mit Reflektoren hinten und vorne und einer roten Rückleuchte versehen werden.

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