20.01.2021, Berlin - Deutschland. Ein Obdachloser hat sich im Park ein Lager auf einer Bank aufgeschlagen. *** 20 01 2021, Berlin Germany A homeless man has set up camp on a bench in the park

Obdachlosigkeit langfristig beenden: so lautet das Ziel des Modellprojekts Housing First. Die Grüne-Fraktion will das nun auch im Bezirk verwirklichen. 

Statt einen Platz im Obdachlosenheim erhalten die Wohnungslosen bei diesem Ansatz eine eigene Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag und gleichzeitig von einem Team aus Fachkräften eine individuell zugeschnittene Unterstützung. Ursprünglich in den USA und in Finnland erprobt, wird das Housing First-Konzept seit 2018 auch in Berlin angewandt – und trägt erste Früchte.

Nun soll das Projekt auf Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet werden. Das fordert die Grünen-Fraktion im Bezirksparlament. „In Finnland wird das Housing-First-Prinzip erfolgreich umgesetzt. Die Menschen bekommen erst eine Wohnung und dann erhalten sie, was sie benötigen. Eine eigene Wohnung ist die Basis für das Leben. Sie gibt Privatsphäre und Schutz“, erklärt ihr sozialpolitischer Sprecher Alexander Kaas Elias.

Das Bezirksamt solle ein Haus bereitstellen, in dem ein solches Housing-First-Projekt umgesetzt werden kann. Erst wenn das Grundbedürfnis Wohnen gesichert sei, ließen sich die komplexen Lebenslagen angehen. „Auch fällt die Sorge weg, dass die Personen später wieder auf der Straße landen, wenn Hilfeziele nicht erreicht werden.“

Zwei befristete Pilotprojekte

In Berlin gibt es bisher nur zwei befristete Pilotprojekte. Eines davon ist das seit dem 1. Oktober 2018 laufende dreijährige Modellprojekt in der Projektpartnerschaft Berliner Stadtmission und Neue Chance gGmbH. Der Bezirk sollte daher ein Housing-First-Projekt mit anstoßen, „um Menschen in Obdachlosigkeit eine neue Perspektive zu geben“, sagt Alexander Kaas Elias. „Dabei sind die vielfältigen individuellen Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen.“

Bei Housing First erhalten Menschen ohne Obdach eine Wohnung, ohne zuvor bestimmte Herausforderungen erfüllen zu müssen. Sie müssen die Wohnung zwar selbst finanzieren können, etwa durch das Jobcenter. Sie müssen aber nicht, wie sonst üblich, Schuldenfreiheit vorweisen können oder eine vorhandene Sucht in den Griff bekommen. Vielmehr sollen sie erst einmal zur Ruhe kommen und ein Dach über dem Kopf haben, bevor sie andere Probleme, wie Suchtbekämpfung und Arbeitslosigkeit angehen.

Datum: 31. Januar 2021, Text: kr, Bild: imago images/Sabine Gudath