Die Tage bis zur EM 2016 lassen sich an wenigen Finger abzählen. Die EM2016 ist ein Großereignis für die Nationalmannschaft. In diesem Jahr genießen wir mit der Aufstockung von 16 auf 24 Mannschaften, noch mehr Spannung und Spaß. Nicht nur heimische, sondern auch touristische Fußballfans fiebern der Meisterschaft in Frankreich entgegen. Für die Gastronomen verspricht die Europameisterschaft ein gutes Geschäft mit Public Viewings in Kneipen und Biergärten. Allerdings ist dies gerade in der Hauptstadt Berlin kein leichtes Unterfangen.
Fußball bewegt die Massen. So kommen, je nach Größe der Lokalität, auch einige Massen an Menschen zusammen. Auf Volksfestplätzen mit eigens aufgestellten Großbildleinwänden oder in Biergärten mit vielen Fernsehgeräten sorgen Partystimmung, Torjubel und den unvermeidlichen An- und Abreiseverkehr für eine Menge Lärm. Eine ganze Reihe der Spiele beginnen erst um 21:00 Uhr und überschreiten die übliche 22:00 Uhr Grenze. Im späteren Verlauf, mit Verlängerung, Elfmeterschießen und Siegesfeier kann ein solcher Fußballabend mühelos bis nach Mitternacht gehen. Menschen, die selbst während der Europameisterschaft morgens früh aufstehen und zur Arbeit müssen oder sich schlichtweg nicht für Fußball interessieren, werden dann jedoch in ihrer Nachtruhe gestört. Aufregung und Streit sind hier vorprogrammiert.
Nun aber hat der Bundesrat die Fußball-EM zu einer Veranstaltung von herausragender Bedeutung erklärt und extra eine eigene Verordnung zu Public Viewing Veranstaltungen erlassen. Gemäß dieser, ist es auch nach 22:00 Uhr gestattet Liveübertragungen der Fußball Europameisterschaft 2016 draußen, ob nun unter freiem Himmel oder Zelten, abzuhalten. Einzige Voraussetzung ist es, dass eine solche Veranstaltung bei den örtlichen Behörden angemeldet wird. Diese prüft ob ein Public Viewing Event tatsächlich zulässig ist. Für die Ämter gilt es das gesteigerte Interesse der Öffentlichkeit an der EM und den Schutz der Nachtruhe abzuwägen.
Landesregelung vor Bundesregelung
Die meisten Bundesländer, Städte, Kommunen und Gemeinden sehen vor, dass kurzfristig Anträge auf Public Viewings eingereicht werden können. Grade jedoch Friedrichshain-Kreuzberg stellt sich, exemplarisch für Berlin quer. Das Bundesland Berlin hat zwar, wie alle anderen Bundesländer, für die Verordnung des Bundesrats über den Lärmschutz fürs Public Viewing gestimmt, aber in der Bundesverordnung steht, dass Landesregelungen Vorrang haben. Jedes Land kann sich demnach noch immer vorrangig auf die eigene Gesetzgebung zum Lärmschutz berufen, bevor die Verordnung greift.
Im Gegensatz zu Berlin haben viele Länder kein Immissionsschutzgesetz, sondern greifen auf die des Bundes zurück. Diese sagt: Nach Stand der Technik vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Nach dieser Logik muss ein Fernseher vor der Kneipe leise gedreht werden. Hier also gilt dann die Verordnung, die gestattet diesen ausnahmsweise lauter zu lassen.
In Berlin jedoch ist besonders die Nachtruhe ab 22:00 gesetzlich geschützt. Je nach Wohngebiet dürfen danach Lärmpegel von 35 beziehungsweise 45 Dezibel nicht überschritten werden. Ein Fernseher in Zimmerlautstärke schallt bereits mit rund 50 Dezibel.
Den Berliner Ordnungsämtern geht es bei ihrem Vorgehen in erster Linie darum, Missverständnisse zu vermeiden. Niemand soll am Ende sagen können, er habe von nichts gewusst. Bei der letzten WM kam dies in extremer Häufigkeit vor. Anwohner klagten über den Lärm und Ämter mussten Bußgelder gegen Wirte verhängen, die ohne Ausnahmegenehmigung Public Viewings veranstaltet hatten. Im Gegensatz zur Polizei verhängt das Ordnungsamt direkt Strafen.
Unerwartet lange Antragsfristen
Die Veranstalter und Gastronomen müssen nun eigentlich Ausnahmeanträge stellen, und nur wer den Zuschlag bekommt, hat nichts zu befürchten, wenn ein genervter Anwohner Alarm schlägt. Eine solche Genehmigung zu bekommen kann sich als erstaunlich verzwickt herausstellen. Innerhalb Berlins gibt es nämlich keine einheitliche Regelung. Schon die Antragsfristen weichen stark ab. In Pankow sind dies mindestens zwei Wochen in Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf sogar vier. Viele Bezirke werden dennoch ein Auge zudrücken, sollte jemand ohne tatsächlichen Antrag übertragen. Das partygeplagte Friedrichshain-Kreuzberg macht klar, dass eine Ausnahmegenehmigung absolut notwendig ist. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung werde das Interesse der Anwohnerschaft am Lärmschutz und das öffentliche Interesse an der EM gegeneinander abgewogen, heißt es beim Bezirksamt. Ein Genehmigungsanspruch bestehe nicht. Auch in Lichtenberg wird auf eine Genehmigung bestanden.
In jedem Einzelfall soll zwischen Lärmschutz der Nachbarn und dem öffentlichen Interesse am Public Viewing abgewogen und dann entschieden werden. Die jeweilige Ausnahme muss spätestens vier Wochen vorher beantragt worden sein. Da liegt es einerseits nahe, für möglichst viele Spiele zu beantragen, um als Wirt nicht die Finalrunde zu verpassen. Andererseits könne dann gerade in Wohngebieten das Risiko steigen, dass Anträge abgelehnt werden. Denn bis auf wenige Ausnahmen dürfen keine zwei Spiele in Folge vorgeführt werden.
Für viele Kneipiers ein echter Alptraum. Ohne hellseherische Fähigkeiten könnten so wichtige Spieltermine schlichtweg falsch gebucht werden oder gar entgehen. Sie fürchten obendrein Unverständnis bei ihrer fußballbegeisterten Kundschaft. Bei denen jedoch ist das Interesse an Public Viewings hoch wie nie, wie Umfragen belegen.
Privatparty oder Fanmeile
Nicht von der EM-Verordnung betroffen sind übrigens rein private Veranstaltungen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob im Garten oder Wohnzimmer die jeweilige Nationalmannschaft angefeuert wird. Wer mit Freunden eine EM-Party bei sich zu Hause feiern möchte, muss das grundsätzlich nicht bei den Behörden anmelden. Allerdings sollten gerade auch in diesem Fall unbeteiligte Nachbarn möglichst wenig gestört werden vor allen Dingen nicht nach 22:00 Uhr. Im Sinne des Hausfriedens nach der EM 2016 ist dies ein Gedanke, den man durchaus beherzigen sollte.
Wer in Berlin in jedem Fall trotzdem grölen will, der hat mit der Fanmeile auf der Straße des 17. Juni in Mitte, eine sichere Anlaufstelle. Bei „Public Viewing XXL“ werden definitiv die Spiele der deutschen Nationalelf am 12., 16. und 21. Juni sowie die Spiele im Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale und das Endspiel am 10. Juli 2016 auf Großleinwänden live übertragen. Die „größte Fanmeile in Deutschland“ wird an den 13 Tagen je von 13:00 bis 0:00 Uhr öffnen. Sie soll etwas kleiner werden als zur WM 2014. Als Sicherheitsmaßnahme wegen der Terroranschläge soll es strengere Einlasskontrollen und mehr Ordner geben.
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