Es gelten aber Ausnahmeregelungen für einige verkehrsreiche Straßen.

Als „guten Kompromiss“ bezeichnet Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die sogenannten „Bier-Bikes“ weiterhin nur unter bestimmten Auflagen in Mitte unterwegs sein dürfen. „Wir hätten uns natürlich gewünscht, an der einen oder anderen Stelle nach Möglichkeit etwas restriktiver entscheiden zu können, was die Nutzung des Straßenraums anbelangt“, sagte Stephan von Dassel.

Viel Konfliktpotenzial. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Mehrpersonen-Fahrräder, die seit acht Jahren durch Berlin rollen. Berliner Politiker, allen voran Stephan von Dassel, würden die vorrangig von trinkfreudigen Touristen genutzten Gefährte am liebsten von den Straßen nehmen. Fahrverbote für einige Abschnitte wurden bereits ausgesprochen. So dürfen die „Bier-Bikes“ in verkehrsreichen Zeiten von Montag bis Samstag nur auf bestimmten Straßen im Bezirk Mitte unterwegs sein. Dagegen klagte der Betreiber der „fahrenden Biertheken“, Ulrich Hoffmann-Elsässer, der die Räder übrigens „BigBikes“ nennt.

Gerichtlicher Vergleich

Nun kam es zu einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land Berlin und dem Betreiber. Er zog seine Klage zurück. Gleichzeitig wurde die Grundentscheidung des Landes Berlin, dass „BigBikes“ zeitlich und örtlich nur eingeschränkt fahren dürfen, durch den gerichtlichen Vergleich festgeschrieben. Berlin wertet den Vergleich als Erfolg. Die eingeschränkte Sondernutzungserlaubnis gilt noch bis Februar 2019. „Danach soll die Sondernutzung in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksamts. Einige Straßen wie Unter den Linden, Friedrichstraße und die Leipziger Straße dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Eine große Anzahl weiterer Straßen dürfen aufgrund besonders belasteter Verkehrszeiten nur unter zeitlichen Einschränkungen befahren werden. Diese Einschränkungen bleiben auch nach dem, vorm Verwaltungsgericht Berlin, abgeschlossenen Vergleich weiter bestehen – zumindest unter der Woche.

Mehr Freiheiten

An Samstagen und Sonntagen dürfen die Bier-Bikes fortan ohne zeitliche Einschränkungen die Straßen in Mitte unsicher machen. Auch in der letzten Bezirksverordnetenversammlung nahm von Dassel zu der Einigung Stellung: „Es geht hier nicht um kulturelle Fragen, sondern um verkehrsrechtliche Belange. Solange in dieser Hinsicht kein Problem besteht, dürfen die „BigBikes“ also fahren. Man sollte sich aber fragen, ob es nach wie vor sinnvoll ist, Sondernutzungen erlauben zu sollen.“ Die aktuelle Genehmigung gilt vorerst ein Jahr. Im Februar 2019 könnte die Fahrerlaubnis der „BigBikes“ neu verhandelt werden.

Umstrittener Spaß

Erfunden wurden die Thekenfahrräder übrigens in den Niederlanden. 2017 verbannte Amsterdam bereits alle, hier „Bierfiets“ genannten Fahrzeuge aus der Innenstadt. Seit 2010 gibt es vermehrt Beschwerden von Anwohnern und Autofahrern in Berlin. Die Fahrten mit den „Bier-Bikes“ dauern in der Regel zwei Stunden. In dieser Zeit haben die Touristen unter anderem Gelegenheit, ein 30-Liter-Bierfass zu leeren.

Text: Katja Reichgardt, Bild: imago/IPON