Beschluss: Grünflächenamt muss Kosten leisten.

Kurz vor Eröffnung der Weihnachtsmärkte Anfang dieser Woche wurde noch eine für die Betreiber der Märkte wichtige Entscheidung getroffen. So klagte der Betreiber des Marktes vor dem Schloss Charlottenburg, Tommy Erbe, darüber, dass er die Kosten für die behördlich angeordneten Sicherheitsmaßnahmen übernehmen müsse.

Wie das Berliner Kammergericht anschließend in einem Eilverfahren beschloss, müssen diese Kosten aber von der entsprechenden Genehmigungsbehörde getragen werden. Das ist in diesem Fall das Straßen- und Grünflächenamt. Er beschwerte sich außerdem über die Kommunikation mit dem Amt, das die Rettungswege im Abstand von mehreren Wochen anforderte. Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss hat noch bis zum
26. Dezember täglich für Besucher geöffnet.

(red)