Wahl: Darum geht es bei der Entscheidung am 18. September.
Alle fünf Jahre werden das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Worum geht es ?
Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Parlament des Landes Berlin und hat zurzeit 149 Mitglieder. Sie bestimmen die Politik im Stadtstaat und kümmern sich um die Angelegenheiten unserer Stadt, wählen den Regierenden Bürgermeister und kontrollieren die Landesregierung. Das ist der Senat von Berlin. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus hat jeder Wähler zwei Stimmen: Eine sogenannte Erst- und eine Zweitstimme. Deshalb erhalten die Wähler zwei Stimmzettel. Mit der Erststimme wählen sie einen Kandidaten aus dem Wahlkreis – mit der Zweitstimme die Partei auf der Liste. Der Kandidat, der mit der Erststimme gewählt wird, muss nicht der Partei angehören, die die Zweitstimme erhält. Nur Parteien, die berlinweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, bekommen auch Sitze im Abgeordnetenhaus.
Bezirkswahl
Die BVV, ist die Volksvertretung im Kiez. Jeder der zwölf Berliner Bezirke hat eine solche Vertretung, die sich aus jeweils 55 Bezirksverordneten, also Mitgliedern, zusammensetzen. Diese wählen die Spitze des Bezirksamtes, dazu gehören der Bezirksbürgermeister und vier Stadträte. Im Unterschied zum Abgeordnetenhaus kann die BVV keine Gesetze beschließen. Bei der Wahl zur BVV hat jeder nur eine Stimme an eine Partei oder Wähler-Gemeinschaft zu vergeben. Diese haben eine Drei-Prozent-Hürde zu nehmen.
Weitere Informationen zu den Walen erhalten Sie unter:
www.wahlen-berlin.de
red/mh