Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag von Schlosspark-Theater-Chef Dieter Hallervorden abgewiesen.
Intendant Dieter Hallervorden wollte gerichtlich gegen die Schließung des Schlosspark Theaters im November im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung vorgehen. Ein entsprechender Eilantrag scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter verwiesen am Donnerstag in ihrer Begründung auf die nach wie vor steigenden Infektionszahlen in Berlin. Zudem sei die Schließung zeitlich begrenzt und durch Ausgleichszahlungen abgefedert, heißt es in einem Bericht des rbb.
Schlosspark Theater trotz Hygieneplan geschlossen
Hallervorden sieht sich vom Berliner Senat ungleich behandelt, weil etwa Geschäfte weiterhin öffnen dürfen. „Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?“, fragte er in einem Beitrag für die rbb-„Abendschau“. Der Theaterchef hatte in die Sicherheit seiner Mitarbeiter und des Publikums investiert und einen Hygieneplan vorgelegt. Von den 473 Plätzen in seinem Schlosspark Theater in Berlin-Steglitz durfte vor dem Teil-Lockdown am 2. November nur jeder vierte besetzt werden. Bis zum 30. November muss das Schlosspark Theater, wie auch alle anderen Kultureinrichtungen, geschlossen bleiben.
2008 hatte Hallervorden das zuvor leerstehende Schlosspark Theater übernommen und für etwa 1,7 Millionen Euro aus eigenen Mitteln sanieren lassen. 2009 eröffnete das Theater in Steglitz wieder. Seither soll der Kabarettist jährlich etwa 100.000 Euro für den laufenden Betrieb der Spielstätte aus eigener Tasche bezahlt haben.
Datum: 14.11. 2020, Text: red/nm/ast, Bild: imago images/Pop-Eye