Urteil: Tochterunternehmen des privaten Großvermieters muss zu viel gezahlte Versicherungskosten erstatten.
Die zur Deutsche Wohnen gehörende GSW hat bei der Betriebskostenabrechnung für 2017 gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und muss einer Mieterin aus Spandau den zu viel kassierten Betrag zurückerstatten. Das hat das Amtsgericht Spandau entschieden. Das Urteil vom 14. Juli bezieht sich nur auf einen Haushalt, könnte aber womöglich auf alle Wohnungen des zweitgrößten börsennotierten Wohnungsunternehmens in Deutschland übertragbar sein. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen kann dagegen Berufung einlegen.
Ausgaben waren gestiegen
Die Deutsche Wohnen hatte am 2. August 2016 vorfristig einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Die Versicherungskosten stiegen danach für die Wirtschaftseinheit, der die Wohnung der Mieterin zugeordnet ist, um mehr als 50 Prozent. Während die Mieterin im Jahr 2015 noch 112,77 Euro zahlen musste, waren es im Jahr 2017 schon 175,92 Euro – also 63,15 Euro mehr.
Die Deutsche-Wohnen-Tochter begründete dies unter anderem damit, dass die Preise für die Gebäudeversicherung gestiegen seien. Außerdem führte sie an, dass die geänderte Berechnung der Kosten nach der Größe der Wohnung statt nach der Zahl der Wohnungen, wie bisher, gerechter sei, da auf kleinere Wohnungen ein geringerer Kostenanteil entfalle.
Gericht verwirft Argumentation des Vermieters
Das Amtsgericht folgte der Argumentation nicht. Dass die Änderung der Berechnungsgrundlage zu einer gerechteren Kostenverteilung geführt habe, erschließe sich angesichts der erfolgten Kostenerhöhung für die 61,64 Quadratmeter große Wohnung der Mieterin nicht. Der Betrag von 63,15 Euro müsse nebst Zinsen an die Mieterin erstattet werden.
Dieser Beitrag erschien in der Berliner Zeitung. Den Originalartikel finden Sie hier.
Datum: 5. August, Text: Ulrich Paul, Archivbild: imago images/Rolf Zöllner