Nachdem der Wohnblock verkauft wurde, fürchten Mieter, dass sie verdrängt werden. 

Das Luftbrückenhaus, wie der Wohnblock am Rande der ehemaligen Einflugschneise zum Flughafen Tempelhof genannt wird, wurde verkauft. Die Bewohner fürchten, dass sie verdrängt werden. „Es ist eine bedrohliche Situation für alle“, sagt eine 66-Jährige die seit Jahren in dem Gebäude an der Leine-/Ecke Oderstraße lebt. Mitte Februar erfuhren die Mieter vom Bezirksamt, dass der alte Eigentümer den Wohnblock mit 164 Wohnungen verkauft hat. „Wir befürchten, zum Objekt für Spekulation zu werden und Mieterhöhungen, die viele zwingen, auszuziehen“, schreibt die bunte Mieterschaft in einer Mitteilung.

Zwei Monate

Noch ist der Verkauf des Luftbrückenhauses nicht rechtskräftig, weil der Komplex in einem Milieuschutzgebiet liegt. Beim Verkauf von Häusern in Milieuschutzgebieten haben die Bezirke zwei Monate Zeit, um in den Kaufvertrag einzutreten, wenn zu befürchten ist, dass die Ziele des Milieuschutzes ausgehebelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Nicht zum Zuge kommt das Vorkaufsrecht, wenn sich der Käufer verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Eine solche Verpflichtung wird im Behördendeutsch Abwendungserklärung genannt.

Vorkaufsrecht prüfen

Der Bezirke prüfe derzeit das Vorkaufsrecht, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Nach der Zahl der Wohnungen sei dies der bisher umfangreichste Prüffall im Bezirk. „Grundsätzlich suchen wir nach einem Käufer, der die Häuser im Einklang mit den Zielen des Milieuschutzes bewirtschaftet“, so der Stadtrat. Bei einem Objekt mit der Größe des Luftbrückenhauses kämen dafür „sicherlich städtische Wohnungsbaugesellschaften und größere Genossenschaften infrage“. 

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.

Datum: 24. März 2020, Text: Ulrich Paul, Bild: LeineOderBleibt