Tempobegrenzung
Freies Angebot Berlin / 09.02.2015 Strassenschaeden auf der Yorckstrasse unter den Yorckbruecken. Anstatt die Schaeden an der Fahrbahn zu beheben, wurde einfach kurzerhand das Temp auf 10 kmh begrenzt. Jedoch halten sich kaum Autofahrer an das Schneckentempo. ( Free Quote Berlin 09 02 2015 Strassenschaeden on the Yorckstraße under the instead the Damage to the Roadway to resolve was easy summarily the Temp on 10 kmh limited however hold to Hardly Motorists to the Snailu0026#39;s pace

Köpenicker Fußgängerzone ist seit 15 Jahren mit Tempo 10 ausgewiesen.

Seit Mai 2004 gibt es eine Tempo-10-Zone in einem Teil der Köpenicker Altstadt, die es so gar nicht geben darf. Um Autos aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen zum langsamen Fahren zu zwingen, stellte das Bezirksamt damals in der Grünstraße und Teilen der Straßen Alt-Köpenick und Böttcherstraße Tempo-10-Schilder auf. Weder Polizei noch Straßenaufsichtsbehörde machten sich damals überhaupt Gedanken darüber, ob diese Schilder juristischen Standards entsprächen. Man ging von einer rechtskonformen Anordnung aus, schließlich stand die Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf zehn Stundenkilometern im Verkehrszeichenkatalog kurz bevor. Diese Einführung geschah aber nicht.

Das Urteil

So lauten die Erklärungen, die der Berliner Abgeordnete Stefan Förster (FDP) beim Senat vor wenigen Wochen angefragt hatte. Hintergund dabei ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das hatte im Falle eines Zehn-Stundenkilometer-Verbotsschildes in der Dircksenstraße in Mitte diese Unrechtmäßigkeit festgestellt. „Die Anordnung einer Tempo 10-Zone kann es nicht geben, da der amtliche Verkehrszeichenkatalog ein solches Verkehrszeichen gar nicht kennt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Mitteilung des Bezirksamtes ist dieses Problem auch für die eigene Tempo-10-Zone bekannt.


Man arbeite bereits alternativ an der Einrichtung einer Tempo 20-Zone. Einen genauen Zeitrahmen dafür könne das Bezirksamt jedoch noch nicht benennen. Rückzahlungen für Bußgeldverfahren, die in den zurückliegenden Jahren ausgesprochen wurden, seien indes auch nicht zu erwarten. „Verwarnungsgeldangebote, die angenommen und bezahlt wurden sowie Bußgelder, welche bereits Rechtskraft erlangt haben, werden vereinnahmt bleiben“, erklärte dazu der Berliner Senat auf Försters Anfrage.

Datum: 24. Dezember 2019, Text: Red, Bild: Imago Images / Olaf Wagner