Hilfe für Alzheimer-Patienten und Angehörige: Die passenden Anlaufstellen bei rechtlichen und finanziellen Fragen.
Alzheimer-Patienten und ihre Angehörigen haben nicht nur mit den Unberechenbarkeiten der Krankheit und ihren unmittelbaren Folgen zu kämpfen, sie finden sich oftmals auch in einem Bürokratie-Dschungel wieder. Der beginnt bereits bei der Einstufung in die Pflegestufe.
Die richtet sich nämlich meist nach den körperlichen Einschränkungen. Dass Alzheimer-Patienten aber bereits im frühen Stadium auf eine Betreuung angewiesen sind, die nicht unmittelbar mit körperbezogenen Verrichtungen zu tun hat, wird dabei oftmals nicht beachtet. Angehörige fragen sich zudem, wie die Betreuung und Pflege bei fortschreitender Krankheit sichergestellt werden kann, welche finanziellen Hilfen es gibt oder wie mit der Vermögensverwaltung umgegangen werden kann.
Bei sämtlichen Fragen zur Pflegeversicherung, aktuellen Regelungen und Beratungsmöglichkeiten können sich Betroffene an das Bundesgesundheitsministerium oder die Berliner Pflegestützpunkte wenden.
Kostenabdeckung und Vorsorgevollmacht
Durch eine Alzheimer- oder eine andere Demenzerkrankung können aber auch unterschiedliche rechtliche Fragen auftreten, zum Beispiel in Zusammenhang mit dem Autofahren, der Haftung bei Schäden, der Geschäftsfähigkeit oder der rechtlichen Vertretung bei wichtigen Entscheidungen. Unklar ist oftmals auch, wer für bestimmte Kosten, etwa für Bettgitter, aufkommen muss. Solange ein Alzheimerkranker noch zur freien Willensbestimmung in der Lage ist, ist es ratsam, eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht auszustellen. Zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung berät unter anderem die Verbraucherzentrale.
Hilfe zur Pflege
Wer auf Pflege zuhause oder auf die Unterbringung in einem auf Alzheimer spezialisierten Heim angewiesen ist, kann sich außerdem bei der Senatssozialverwaltung oder bei den Hilfelotsen Berlin informieren. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den tatsächlichen Hilfebedarf abzudecken, besteht außerdem Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt. Bevor es dazu kommt, muss aber erst einmal das eigene Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen eingesetzt werden.
Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft bringt ein Schwerbehindertenausweis steuerliche und nicht-steuerliche Vorteile wie Ermäßigung der Kfz-Steuer, eventuell auch Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Datum: 1. Oktober 2020, Text: kr, Bild: iStock/Getty Images Plus/Cameravit