Vier neue Gebiete sollen ausgewiesen werden.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bereitet für vier Wohngebiete den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung vor und beschloss jetzt die Einleitung des dafür notwendigen Verfahrens.

Zu den bereits vorhandenen vier Milieuschutzgebieten neu hinzukommen sollen die Kieze Schöneberger Norden und Schöneberger Süden mit rund 26.000 beziehungsweise 27.000 Einwohnern, der Grazer Platz mit 11.000 Ansässigen und Tempelhof im Bereich südlich und westlich der Manteuffelstraße und des Tempelhofer Damms sowie südlich der Burchardstraße und Alt-Tempelhof mit insgesamt 25.000 Einwohnern.

Bereits erfolgreich

Der für Stadtentwicklung zuständige Stadtrat Jörn Oltmann: „Am Bayerischen Platz und am Barbarossaplatz, in der Bautzener Straße sowie am Kaiser-Wilhelm-Platz haben wir mit der sozialen Erhaltungssatzung bereits gute Erfahrungen gemacht. Wir konnten der in anderen Regionen mitunter vorherrschenden sozialen Verdrängung alteingesessener Mieter entgegenwirken.“ Dabei seien, so Oltmann, solche Erhaltungsverordnungen kein Instrument des aktiven Mieterschutzes. Sie geben dem Bezirk aber die Möglichkeit, Abriss, Zusammenlegung von Wohnungen, Luxusmodernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und andere Aktivitäten zu verhindern, wenn dadurch die angestammte Sozialstruktur der Bevölkerung beeinträchtig würde.

Bevor die geplanten neuen Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden können, ist jedoch erst einmal die Mitwirkung der Bevölkerung erforderlich. Oltmann: „Wir hoffen, dass die demnächst verteilten Fragebögen schnellstmöglich an uns zurückgehen. Die bei der anonymen Auswertung gewonnen Erkenntnisse erlauben uns, auch die nächsten Schritte zu gehen.“ Denn zunächst müsse der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandene Sozialstruktur des Schutzes einer Erhaltungssatzung auch bedarf, dass eine Veränderung städtebauliche Probleme nach sich ziehen und die vorhandene Infrastruktur mit ihren Schulen, Kita und Verkehrsangeboten bei einer sozialen Verdrängung gefährdet würde.

Vorläufiger Schutz

Einen ersten vorläufigen Schutz haben die Miete der vier Gebiete aber schon durch den ersten Beschluss des Bezirksamtes erhalten: Wenn eine beantragte Baumaßnahme dort den Zielen einer künftigen sozialen Erhaltungssatzung widerspricht, kann der Bauantrag zurückgestellt werden, heißt es aus der Verwaltung.

Red., Bild: Thinkstock/iStock/Gary Ombler