14,5 Millionen Euro werden wegen wiederholter Verstöße gegen Datenschutz fällig.
Jetzt hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wohl einen deutschen Rekord aufgestellt. Die Höhe des Bußgeldbescheides, der gegen die Deutsche Wohnen SE, verhängt wurde, lässt dies zumindest vermuten: Satte 14,5 Millionen Euro muss der Immobilienriese wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) jetzt zahlen.
Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 hat die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Personenbezogene Daten von Mietern wurden gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. In Einzelfällen konnten daher teilweise Jahre alte private Angaben betroffener eingesehen werden, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es handelte sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieter, wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Dringende Empfehlung missachtet
Nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte im ersten Prüftermin im Jahr 2017 die dringende Empfehlung ausgesprochen hatte, das Archivsystem umzustellen, konnte das Unternehmen auch im März 2019, mehr als eineinhalb Jahre nach diesem Prüftermin und neun Monate nach Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung weder eine Bereinigung ihres Datenbestandes noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorweisen.
Zwar hatte das Unternehmen Vorbereitungen dazu getroffen, aber eben nicht ausreichend umgesetzt: Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen den Datenschutz (DS-GVO) für den Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019 war daher fällig. Anknüpfungspunkt für die Bemessung von Geldbußen ist unter anderem. der weltweit erzielte Vorjahres-Umsatz betroffener Unternehmen. Aufgrund des im Geschäftsbericht der Deutsche Wohnen SE für 2018 ausgewiesenen Jahresumsatzes von über einer Milliarde Euro lag der gesetzlich vorgegebene Rahmen zur Bußgeldbemessung für den festgestellten Datenschutzverstoß bei rund 28 Millionen Euro.
Einspruch noch möglich
Belastend wirkte sich hierbei vor allem aus, dass die Deutsche Wohnen SE die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt hatte und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum in unzulässiger Weise verarbeitet wurden. Bußgeldmildernd wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen durchaus erste Maßnahmen mit dem Ziel der Bereinigung des rechtswidrigen Zustandes ergriffen und formal gut mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet hat. Weitere Bußgelder muss das Unternehmen wegen der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von Mietern in 15 konkreten Einzelfällen in Höhe von 6.000 bis 15.000 Euro leisten. Die Bußgeldentscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen SE kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Datum: November 2019. Text: red, Bild: imago images / Stefan Zeitz