Berlin hat seinen ersten bestätigten Verdachtsfall der Geflügelpest H5N8 in dieser Saison. In einer Kleinstgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick hatte das Bezirksamt den Ausbruch dieser für Vögel äußerst gefährlichen Krankheit amtlich feststellen können.

 

Um den Ausbruchsort wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und einem Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern inklusive Warnschildern eingerichtet. 

Ställe bitte verschließen

Innerhalb dieser Zonen ist das Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen zu halten. Die Vögel dürfen auch nicht aus dem Bestand entfernt werden und Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion und das tragen von Schutzkleidung ist dort nun Vorschrift. Zum Einzugsgebiet des Sperrbezirkes zählen Bereiche in den Bezirken Treptow-Köpenick und Neukölln sowie benachbarte Regionsteile des Landes Brandenburg 

Geflügelhaltungen jetzt den Veterinärämtern unbedingt melden

Zeitgleich wurden auch bei drei weiteren Wildvogelfunden durch das beauftragte Friedrich-Löffler-Institut der Erreger H5N8 bestätigt. Im November waren in Berlin die ersten H5N8 Fälle nachgewiesen worden. Seitdem wurden insgesamt fünf Krankheitsausbrüche bei Wildvögeln festgestellt. Es gilt nun die dringende Bitte der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz an alle Geflügelhalter, ihre Tierbestände bei dem Veterinäramt ihres Bezirks anzumelden. Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein.

Auch wenn eine Übertragung des Erregers auf den Menschen bislang erst einmal beschrieben worden ist, so sollte folgendes beachtet werden: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte der Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Noch keine Mensch-zu-Mensch Verbreitung  des Erregers festgestellt

Am 17. Februar 2021 wurde mitgeteilt, dass in einem russischen Geflügelbestand sieben Mitarbeitende mit H5N8 angesteckt wurden. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt, den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.

Datum: 8. März 2021, Text: red, Bild: IMAGO / BildFunkMV