Wegen des Rauswurfs von dem Wasserspielplatz verklagt die Berlinerin Gabrielle Lebreton nun den Bezirk Treptow-Köpenick. Symbolbild: IMAGO/PEMAX
Wegen des Rauswurfs von dem Wasserspielplatz verklagt die Berlinerin Gabrielle Lebreton nun den Bezirk Treptow-Köpenick. Symbolbild: IMAGO/PEMAX

Im Juni 2021 war Gabrielle Lebreton wegen ihres entblößten Busens aus der Plansche im Plänterwald verwiesen worden. Der „Busen-Zoff“ hat jetzt ein juristisches Nachspiel.

Wegen des Rauswurfs von dem Wasserspielplatz verklagt Lebreton nun den Bezirk Treptow-Köpenick. Der Grund: Sie fühlt sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Darüber berichtet der „Berliner Kurier“.

„Ich bin Feministin. Diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ärgert mich zutiefst. In München an den Isarwiesen sind nackte Oberkörper ganz normal“, sagte Gabrielle Lebreton der Zeitung „taz“. Sie könne nicht verstehen, wieso Frauen nicht dürfen sollen, was Männer schon immer konnten: mit freiem Oberkörper in der Sonne schwitzen.

„Keine feministische Aktion“

Dass Eltern kleiner Kinder, die zusahen, sich daran stießen, könne die 38-Jährige zwar verstehen, nicht aber, dass sie aus der Grünanlage verwiesen wurde. Dass sie am 20. Juni im Plänterwald ihren nackten Oberkörper zeigte, sei keine feministische Aktion gewesen, stellt die Französin klar: „An diesem Tag waren es 35 Grad Celsius.“

Trotzdem hätten Sicherheitsleute und herbeigerufene Polizisten zu ihr gesagt: „Entweder Sie tragen einen BH oder Sie müssen gehen.“ Woraufhin sie mit Freund und Kindern die Plansche wütend verließ.

Das Bezirksamt bestätigt später, dass der Frau von der Polizei ein Platzverweis ausgesprochen wurde. „In der Tat ist die Plansche ein Spielplatz und kein Freibad, wo man sich mit freiem Körper sonnen könnte“, so eine Sprecherin. Gleichzeitig räumte sie aber ein, dass es auch Plansche-Besucher gegeben habe, die Lebreton recht gaben und sie unterstützt hätten.

Unterstützung weit über Berlin hinaus

Lebreton fand Unterstützung von Feministinnen weit über Berlin hinaus. Im Juli gab es in Kreuzberg eine Solidaritätsdemo unter dem Motto: Brust raus!. Organisiert wurde der Protest von der „Sektion die wilden Möpse – hedonistische Internationale“. In ihrem Aufruf heißt es: „Für das Recht auf freien Oberkörper – für alle! Gegen die Diskriminierung von Körpern aufgrund von Geschlecht!“

Organisatorin Rosa sagte damals: „Frauen müssen im Jahr 2021 ihre Brüste bedecken. Doch oversexed Werbung ist immer noch okay. Der Umgang mit Nacktheit muss in einer Stadt wie Berlin normal und ohne Wertung sein.“ Und weiter: „Wir wollen, dass nie wieder ein Mensch, der in Berlin seine Nippel zeigt, wegen des Paragrafen 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes belangt wird.“

Dass Lebreton aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde, stehe außer Frage, sagte ihre Rechtsanwältin Leonie Thum jetzt der „taz“. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht betreut seit Jahren Mandate des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin (ADNB) und ähnlicher Stellen.

Anwältin: „Diskriminierung ist eindeutig“

Thum: „Die Diskriminierung ist eindeutig, weil Frau Lebreton ausdrücklich anders behandelt wurde als anwesende Männer, die ihre Oberkörper nicht bekleideten.“ Lebreton erklärt: „Viele Menschen erleben Diskriminierung, aber kaum jemand kennt die rechtlichen Möglichkeiten. Ich hoffe, damit dazu beizutragen, dass es weniger Ungleichbehandlung gibt.“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick äußerte sich bislang nicht öffentlich zu der Klage.

Quelle: red/nm