2G, 3G, Maske, Abstand, Hygiene: Ordnungsamt und Polizei waren am Mittwoch gemeinsam in Treptow-Köpenick unterwegs, um die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu kontrollieren.
Im Rahmen eines gemeinsamen Schwerpunkteinsatzes zwischen dem Ordnungsamt Treptow-Köpenick und dem Polizeiabschnitt 36 sind am Mittwoch mehr als 50 Gewerbeobjekte in Köpenick auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überprüft worden. Festgestellt wurden mehr als 100 Verstöße sowie Missachtung zahlreicher weiterer Rechtsgrundlagen.
Maske, Hygiene, Anwesenheitsdokumentation
Kontrolliert wurden vorrangig Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren sowie Dienstleistungsbetriebe. Neben zahlreichen Feststellungen aufgrund nicht oder falsch getragener Mund-Nasen-Bedeckungen betrafen mehr als 30 der Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung fehlende oder nicht ausreichende Schutz- und Hygiene- sowie Testkonzepte. Fast genauso oft musste eine unzureichende oder fehlende Anwesenheitsdokumentation bemängelt werden. An anderer Stelle wurden in diesem Zusammenhang erneut Datenschutzverstöße aufgrund Überschreiten der Löschfristen vergangener Dokumentationen festgestellt.
Gefälschte Zertifikate
Die Missachtung der 2G-Regel bei Angestellten oder Gästen wurde in zwölf Fällen dokumentiert. In zwei Fällen bestand der Verdacht eines gefälschten Impf- beziehungsweise Testnachweises. Die Bearbeitung erfolgt aufgrund des zugrundeliegenden Straftatbestandes durch die Polizei.
Verstöße gegen Gewerbeordnung
Neben den Verstößen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellten die Dienstkräfte auch Verstöße gegen die Gewerbeordnung und angrenzender Rechtsgebiete über die Spielverordnung bis hin zum Jugendschutzgesetz fest. In zwei Fällen wurden wegen enormer Verstöße Berichte an das Finanzamt verfasst.
Überfordert und verärgert
„Gerade unter den Gewerbetreibenden scheint in Teilen Überforderung und Ärgernis ob der zu beachtenden Vorgaben zu herrschen. Auffällig bleibt darüber hinaus die vergleichsweise hohe Anzahl an Verstößen gegen grundlegende Auflagen wie das Vorhandensein eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzeptes“, beurteilt das Bezirksamt diesen Kontrolleinsatz.
Text: red, Bild: IMAGO / U.J. Alexander