430 Verstöße verzeichnet é das Ordnungsamt Treptow-Köpenick wegen Radfahren auf dem Gehweg. Bild. IMAGO / Norbert Neetz (Symbolbild)
430 Verstöße verzeichnet é das Ordnungsamt Treptow-Köpenick wegen Radfahren auf dem Gehweg. Bild. IMAGO / Norbert Neetz (Symbolbild)

Während einer einwöchigen Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick sind in der vergangenen Woche rund 430 Verstöße wegen des unerlaubten Radfahrens auf Gehwegen dokumentiert worden.

Kontrolliert wurden vorrangig Örtlichkeiten, die aufgrund vermehrter Bürgerbeschwerden und eigener Beobachtungen des Ordnungsamtes als besonders problematisch bekannt sind.

Dazu gehörten beispielsweise die Bölschestraße, der Fürstenwalder Damm, Teile der Wendenschloß- und Dörpfeldstraße, die Altstadt Köpenick, die Umgebung des S-Bahnhofes Grünau sowie die Elsen-, Kiefholz-, Baumschulen- und Lohmühlenstraße.

Anzeige gegen 380 Radfahrer

Insgesamt stellten die Dienstkräfte der Fahrradstaffel im Ordnungsamt innerhalb einer Woche mehr als 430 Radfahrer fest, die unerlaubterweise den Gehweg oder eine Fußgängerzone befuhren. Rund 380 von ihnen erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die restlichen wurden mündlich verwarnt. Die Berliner Polizei begleitete die Kontrollen zu Beginn der Woche zusätzlich.

Verständnis und Ablehnung

Die Reaktionen reichten von Zuspruch und Verständnis bis hin zu deutlicher Ablehnung und Vorwürfen der Abzocke. Nach eigener Aussage wollen viele der Radfahrer bestimmte Straßenabschnitte aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht befahren und fordern stattdessen einen Ausbau der Radinfrastruktur.

Für das Ordnungsamt, das zwar für Kontrollen des Fließverkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zuständig ist, nicht aber für bauliche Veränderungen der Verkehrswege, ein immer wieder latentes Spannungsfeld, das es für die Dienstkräfte mit Augenmaß zu manövrieren gilt.

Der Treptower Park wurde im Rahmen der Kontrollen zwar ebenfalls abgedeckt, aufgrund der insgesamt geringen Auslastung der Parkanlage musste hier allerdings nicht eingeschritten werden.

Regelmäßige Schwerpunktkontrollen

Grundsätzlich stellt das Radfahren keinen Gemeingebrauch nach dem Grünanlagengesetz dar, kann aber zugelassen werden, solange keine Gefährdung oder Verdrängung anderer Erholungssuchender eintritt. In vielen Grünanlagen sind zudem Bereiche ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben.

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick führt regelmäßig themen- und anlassbezogen Schwerpunktkontrollen verschiedener Art durch. Auch gezielte Kontrollen von Radfahrern an neuralgischen Punkten im Bezirk zählen beschwerdebezogen immer wieder dazu.

Text: red