Dort gehört sie hin: eine Einwegflasche im Pfandautomat. Bild: IMAGO/photothek
Dort gehört sie hin: eine Einwegflasche im Pfandautomat. Bild: IMAGO/photothek

In vielen Läden werden Einweg-Getränkeflaschen nicht als pfandpflichtig gekennzeichnet. Mit Kontrollen will das Ordnungsamt die Vorschrift nun durchsetzen. Auch die Kunden können etwas tun.

Den Kontrollkräften des Ordnungsamtes sei seit vielen Wochen ein besorgniserregender Trend aufgefallen, heißt es aus dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Es konnte in einer Vielzahl von Einzelhandelsbetrieben (wie zum Beispiel Spätverkaufsstellen, Imbissläden, Bäckereien) festgestellt werden, dass entgegen der Kennzeichnungspflicht Getränke in Einwegverpackungen vor dem Verkauf nicht als pfandpflichtig gekennzeichnet waren, und somit nicht am bundesweiten Pfandsystem beteiligt waren.

Daher  werde das Ordnungsamt weiter verstärkte Überprüfungen durchführen. „Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko hoher Bußgelder aus“, wird mitgeteilt.

Umwelt schützen

Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Ziele dieser Regelung des Verpackungsgesetzes sind beispielsweise der Schutz der Umwelt, hochwertiges Recycling von Einwegverpackungen sowie ein fairer Wettbewerb.

„Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat großes Interesse daran, dass sich an die Pfandpflicht gehalten wird, denn das Pfand auf Einwegverpackungen sorgt unter anderem für weniger Müll auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen“, teilt die Behörde mit.

Dazu die zuständige Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck (Grüne): „Um die ökologischen Ziele der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen zu unterstützen, sollten Kunden direkt beim Einkauf darauf achten, dass die Ware entsprechend gekennzeichnet ist.“

Text: red/nm