An der Feuerbachstraße wird eines von drei Milieuschutzgebieten in Steglitz geschaffen. Bild: IMAGO/Schöning
An der Feuerbachstraße wird eines von drei Milieuschutzgebieten in Steglitz geschaffen. Bild: IMAGO/Schöning

Jahrelang wurde darum politisch gerungen: Nun hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die ersten Milieuschutzgebiete auf den Weg gebracht.

Mit der Veröffentlichung der Aufstellungsbeschlüsse im Amtsblatt für die Gebiete „Feuerbachstraße“, „Mittelstraße“ und „Gritznerstraße Nord“ den ersten Schritt zum Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen („Milieuschutz“) im Bezirk vollzogen. 

Anfang Januar hatte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die  Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Zuvor hatten Gutachter der Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG) die Ergebnisse der Vertiefenden Untersuchungen und damit die Voraussetzungen für den Erlass von Sozialen Erhaltungsverordnungen vorgestellt.

Bezahlbare Wohnungen erhalten

Ziel von Milieuschutzgebieten ist es, dem Verlust von bezahlbarem Wohnraum durch „unmaßstäbliche Aufwertungen“ entgegenzuwirken und damit Teile der ansässigen Gebietsbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Daher müssen bauliche Modernisierungsmaßnahmen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen von den zuständigen Behörden anhand festgelegter Kriterien geprüft werden. 

„Zentral ist dabei, dass die vorhandene soziale Infrastruktur wie Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen auch weiterhin von der ortsansässigen Bevölkerung genutzt werden kann“, heißt es aus dem Bezirksamt. Durch die Verordnung wird dem Bezirk der Handlungsspielraum eröffnet, vergleichsweise teure Modernisierungsmaßnahmen zu unterbinden und energetisch sinnvolle Maßnahmen mit erheblichem Energieeinsparungspotenzial zu ermöglichen.

Auswirkungen auf Mietpreise hat der Milieuschutz hingegen nicht. Kritiker wenden daher ein, dass Milieuschutzgebiete wenig bis nichts dazu beitragen, den angespannten Wohnungsmarkt zu entschärfen und die Lage für Mieter zu verbessern.

Bauvorhaben verbieten

Hierzu werde das Bezirksamt einen Kriterienkatalog erarbeiten, der bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Genehmigungen erteilt oder versagt werden können. Mit der Veröffentlichung der Aufstellungsbeschlüsse im Amtsblatt verfüge der Bezirk in den jeweiligen Gebieten über die Möglichkeit, für den Zeitraum von zwölf Monaten Baugesuche zurückzustellen oder die vorläufige Untersagung baulicher Vorhaben anzuordnen.

In spätestens zwölf Monaten werde das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage mit Begründung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung in den jeweiligen Gebieten vorlegen. Erst dann können die neuen Milieuschutzgebiete festgesetzt werden.

Text: red/nm