Wegen der Tötun eines 19-Jährigen in Zehelndorf wurden hohe Haftstrafen für zwei jugendliche Täter verhängt. Bild: Sebastian Gollnow/dpa
Wegen der Tötun eines 19-Jährigen in Zehelndorf wurden hohe Haftstrafen für zwei jugendliche Täter verhängt. Bild: Sebastian Gollnow/dpa

Nach der tödlichen Messerattacke gegen einen 19-Jährigen sind zwei junge Männer des Mordes schuldig gesprochen worden.

Das Berliner Landgericht verhängte am Freitag gegen einen 21-Jährigen eine Jugendstrafe von neun Jahren, ein 17-Jähriger soll für acht Jahre in Haft. Initiator der Tat sei der ältere Angeklagte gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. „Er wollte Gewalt ausüben.“ Der 17-Jährige habe sich mit „hemmungsloser Gewaltbereitschaft“ beteiligt. Von dem 19-Jährigen, der kurz vor der Tat aus Sachsen als Besucher angereist war, sei keinerlei Aggression ausgegangen.

Messer in den Oberkörper gerammt

Der 21-Jährige habe den Angriff auf den 19-Jährigen, den er wenige Stunden vor der Tat im Mai 2021 kennen gelernt hatte, eingefädelt, so das Gericht. Nachdem die jungen Männer mit weiteren Begleitern in einer Grünanlage im Stadtteil Zehlendorf Alkohol getrunken hatten, habe der 21-Jährige den 17-Jährigen angerufen und erklärt, er brauche Verstärkung.

Der jüngere Angeklagte sei mit einem Springmesser bewaffnet in den Park gefahren. Der 21-Jährige habe dem Opfer dann das Messer in den Oberkörper gerammt. Der 17-Jährige habe anschließend auf den Sterbenden eingetreten.

Hemmungslose Gewaltbereitschaft

Die deutschen Angeklagten hätten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen agiert, hieß es weiter im Urteil. Es habe sich um „Gewalt zum Selbstzweck“ gehandelt – „der unbedingte Wille, Gewalt auszuüben“ stand hier nach Auffassung des Gerichts im Vordergrund. Den Entschluss, den 19-Jährigen niederzustechen, habe der 21-Jährige nur Sekunden vor der Tat gefasst. Der 17-Jährige habe es „absolut gebilligt“ und das Opfer massiv getreten.

Beide Männer „stammen aus guten sozialen Verhältnissen“, sagte der Richter. Es sei ihnen von den Eltern viel geboten worden. Doch sie hätten sich zu einer Szene hingezogen gefühlt, „wo Kriminalität Vorbilder schafft, wo Drogenkonsum als Statussymbol gilt“.

Bis zu elf Jahre Gefängnis

Der Staatsanwalt hatte wegen Mordes Freiheitsstrafen von elf und acht Haft gefordert. Der Anwalt des 21-Jährigen, der den Messerangriff gestanden hatte, plädierte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags, die Anwältin des 17-Jährigen auf gefährliche Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa