Papier ist nicht gleich Papier. Beim Recycling ist das entscheidend. So gehören Einweg-Kaffeebecher nicht in den Eimer für Altpapier, informiert der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der auch die Entsorger vertritt.
Denn alle Papiere und Pappen, die so imprägniert oder geleimt wurden, dass sie Feuchtigkeit und Fette nicht durchlassen, müssen im Restmüll oder Gelben Sack entsorgt werden. Dazu gehören neben den erwähnten Einweg-Trinkbechern für den Kaffee zum Mitnehmen oder den winterlichen Glühwein am Marktstand, auch Essensverpackungen wie zum Beispiel für Hamburger und Muffinförmchen sowie Trinkhalme und Plakate.
Details entscheiden
Aber auch bei anderen Papierabfällen geht es um Details: Haben sie Klebstoffe an sich, gehört zumindest dieser Teil nicht ins Altpapier. Dazu zählen Haftnotizen, Adressetiketten und Umschläge mit selbst klebendem Verschluss.
Ob all diese Abfälle dann immerhin noch in den Gelben Sack dürfen, hängt davon ab, ob es sich um Verpackungen handelt. Sonst müssen diese klebenden, imprägnierten und geleimten Papiere im Restmüll landen.
Eine Ausnahme gibt es für Altpapiere dieser Art: Handelt es sich um Produkte, die das Umweltzeichen mit dem Blauen Engel tragen, dürfen sie laut VKU ins Altpapier.
Text: dpa, Bild: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-mag