See
Idyllisch und derzeit sehr gefagt: der Groß Glienicker See. Bild: IMAGO/Jürgen Ritter

Wild parkende Autos, rausgerissene Begrenzungssteine, kein Durchkommen für Rettungswagen: Die Bilder vom Park-Chaos am Groß Glienicker See gingen die vergangenen Wochen durch die Medien. Jetzt reagiert das Bezirksamt.

Die Uferpromenade ist als einzige Zufahrtsstraße zum Groß Glienicker See auf Spandauer Seite vor allem an warmen Sommertagen stark belastet. Hunderte Privatfahrzeige parken dann möglichst dicht an den Badestellen im Süden Spandaus. „Die Zahl der Parkplätze reicht bei weitem nicht aus, um den Ansturm aufzunehmen. Dann werden angrenzende Grünflächen als Abstellplätze genutzt und die schmale Straße zugeparkt. Wiederholt kam es vor, dass Rettungskräfte die Uferpromenade nicht mehr befahren und Anlieger ihre Grundstücke nicht erreichen konnten“, so das Bezirksamt.

Zusätzliche Regelungen

Die Behörde hatte deshalb bereits in den Sommermonaten des vergangenen Jahres in Abstimmung mit der Polizei zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich Uferpromenade/ Verlängerte Uferpromenade zu gewährleisten und hierzu für die Monate Juni bis September die Möglichkeit geschaffen, den Straßenzug durch die Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt nach Verkehrslage vor Ort zeitweilig zu sperren.

Flankiert wird diese Anordnung, die in diesem Sommer erneut gilt, zusätzlich durch Absperrgitter und Poller im Bereich der Badewiese. Doch die wurden in letzter Zeit immer wieder von Badegästen entfernt. Deshalb verschärft das Bezirksamt nun seine Regelungen.

Massive Missachtung der Maßnahmen

„Wegen der zuletzt massiven Missachtung der Maßnahmen und dem gewaltsamen Entfernen von Absperrvorrichtungen hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt ergänzende Maßnahmen angeordnet: Im Bereich der Badewiese wird die Uferpromenade (ab Hausnummer 42 b/c)/ Verlängerte Uferpromenade (bis Einfahrt Parkplatz Gaststätte) bis zum 30. September auf einer Länge von rund 400 Metern als Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung ausgewiesen und beidseitig mit absoluten Haltverboten versehen.

Absperrgitter sollen für die Einhaltung der Parkverbote sorgen. Der Bereich außerhalb der Fahrbahn, neben den Absperrungen, kann zudem für den Fußgängerverkehr genutzt werden.

Die Einbahnstraßenregelung wird südlich bereits an der Zufahrt vom Krampnitzer Weg sowie an der Straße 133 jeweils durch entsprechende Beschilderung angezeigt und gilt ab dem 21. Juli.

Text: red