Draußenplätze
Auch auf der Kastanienallee bleiben Draußenplätze für Gastronomen kostenlos. Bild: Imagho

Zur Unterstützung der Restaurants, Cafés und Kneipen will das Bezirksamt auch im zweiten Halbjahr keine Gebühren für Draußenplätze erheben.

Aufatmen bei Pankows Gastronomen: Um sie zu unterstützen, hat das Bezirksamt beschlossen, ihnen auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2022 die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten zu erlassen.

Erhebliche Lockerungen

Begründet wird dies mit dem Umstand, dass trotz der erheblichen Lockerungen, die mit Beschluss der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung am 1. April 2022 in Kraft getreten sind, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie weiterhin problematisch bleibt und viele Lokale noch immer unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden würden.


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Aus diesem Grund hat das Bezirksamt beschlossen, auch in der zweiten Jahreshälfte keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgartenflächen, das heißt für das Herausstellen von Tischen, Sitzgelegenheiten und Stehtischen, zu erheben.

Antrag muss sein

Dies betrifft alle Neuanträge sowie bereits genehmigte Schankvorgärten. Bei bestehenden Ausnahmegenehmigungen werden die Gebühren bei einer unmittelbar anschließenden zukünftigen Folgebeantragung verrechnet. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Betriebsaufgabe, können die anteiligen Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Eine Sondernutzung ohne Antrag ist laut Bezirksamt allerdings nicht zulässig, da eine Prüfung der örtlichen Situation zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Anträge und Anfragen an das Straßen- und Grünflächenamt sind per E-Mail möglich.

Quelle: Bezirksamt