Seit Januar diesen Jahres konnte der Friedhofspark in der Pappelallee 16–17 nicht mehr betreten werden. Ab dem 13. Juli ist endlich wieder öffentlich zugänglich
Der Friedhofspark in der Pappelallee ist ab dem 13. Juli wieder öffentlich zugänglich. Das teilen das Bezirksamt Pankow und die Freigeistige Gemeinschaft Berlin gemeinsam mit.
Friedhof wieder offen
Es handelt es sich um einen stadtgeschichtlich wichtigen ehemaligen Friedhof und einen der schönsten Parks im Bezirk. Er ist im Besitz der Freireligiösen Gemeinde (Freigeistige Gemeinschaft Berlin e.V. gegr. 1845), die dort ihren Wirkungsort hat.
Bei öffentlichen Führungen und Veranstaltungen informiert sie gern über die Geschichte der alteingesessen Berliner Gemeinde und die Geschichte des Friedhofs.
Konstruktive Verhandlungen
Im regen Austausch über die Bedingungen, unter denen der Park wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist es dem Bezirk gelungen, einen neuen Vertrag mit der Freigeistigen Gemeinschaft zu schließen.
Beide Seiten haben in konstruktiven Verhandlungen erreicht, dass die Nutzung für die Allgemeinheit wieder möglich ist. Die Kinder der Kitas aus der Nachbarschaft konnten sich auch während der Schließung im Parkgelände erholen.
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Hierfür hatte die Freigeistige Gemeinschaft eine gesonderte Regelung mit den Kitas getroffen. Gemeinsam wird nun eine Parkordnung erarbeitet, die am Eingang deutlich sichtbar unter anderem auch auf das Mitnahmeverbot von Hunden hinweist.
Wieder mehr Grün
Dem Bezirksamt ist es sehr wichtig, im hochverdichteten Bereich von Prenzlauer Berg wieder ein kleines Stück wohnortnahes Grün zugänglich machen zu können und es dankt allen Nachbarn für ihre Geduld.
Für die Freigeistige Gemeinschaft Berlin e.V. ist die Begegnung mit der Nachbarschaft ein wichtiger Inhalt ihrer Arbeit. Im Herbst steht der Tag des offenen Denkmals am 10. und 11. Septemberauf dem Programm, bei dem es u. a. Führungen zur Geschichte des Ortes gibt.
Für die Nutzung des Friedhofsparks gelten folgende Öffnungszeiten:
1. April – 30. September: 8 Uhr bis zur Dämmerung, höchstens jedoch bis 22 Uhr
1. Oktober – 31. März: 8 Uhr bis Sonnenuntergang
Quelle: Bezirksamt