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Untersuchungen dienen der Bestimmung von Abgasstandards – Datenschutzregeln werden eingehalten.

 

Wieviele und welche Autos fahren in Berlin? Welche Abgase stoßen sie aus? Und wie hat sich die Fahrzeugflotte auf den Berliner Straßen in den vergangenen Jahren verändert?

Diese Fragen lassen sich am besten beantworten, wenn anhand der Kennzeichen der Fahrzeuge im fließenden Verkehr die technischen Daten und daraus der Schadstoffausstoß ermittelt wird. Eine solche Kennzeichenerfassung mit Videokameras wird vom 5. bis zum 7. November im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an insgesamt zehn ausgewählten Straßenabschnitten innerhalb und außerhalb der Umweltzone durchgeführt.

Vergleichbare rechtmäßige Videoerhebungen werden regelmäßig – erstmals 2008 und zuletzt im Jahr 2018 – eingesetzt, um die Wirkung der ersten und zweiten Stufe der Umweltzone sowie weiterer Maßnahmen der Luftreinhaltung auf den Schadstoffausstoß zu untersuchen. Mit der diesjährigen Kennzeichenerhebung soll die aktuelle Flottenzusammensetzung vor den kommenden streckenbezogenen Dieseldurchfahrtverboten bestimmt werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf der Bestimmung des Anteils sauberer Dieselfahrzeuge. “Mit den früheren Untersuchungen konnte belegt werden, dass die aktive Fahrzeugflotte auf den Berliner Straßen fast 60 Prozent weniger Dieselrußpartikel und etwa 20 Prozent weniger Stickoxide produziert, als bei der üblichen Flottenmodernisierung ohne Umweltzone zu erwarten gewesen wäre”, teilt die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr mit. Die Berliner Fahrzeugflotte habe sich durch die Einführung der Umweltzone bereits verändert und sei deutlich sauberer geworden.

Die Kennzeichen-Erhebung wird in diesem Jahr erstmals ergänzt durch die bereits im Oktober durchgeführten Abgasmessungen. Um die Messwerte mit dem Emissionsstandard der Fahrzeuge vergleichen zu können, wurde bei den Abgasmessungen ebenfalls das Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst.

Die automatisierte Auswertung der Kennzeichen erfolge unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Das Videosystem registriere ausschließlich das Kennzeichen, nicht aber ein Bild des Fahrzeugs oder gar der Insassen.

Die Daten werden der Zulassungsbehörde ohne Ortsangaben mitgeteilt, und es erfolge keine Abfrage der Halterdaten. Die Kennzeichenerhebung werde somit ausdrücklich nicht zur Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone genutzt.

Datum: 5. Oktober 2019, Text: Red, BIld: Ziutograf