Das Bezirksamt und die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo üben das Vorkaufsrecht in der Rostocker Str. 24 aus.
Lange mussten die Bewohner des Hauses an der Rostocker Straße 24 um ihren Verbleib bangen. Nun naht Rettung für die 15 Wohnungen – dank Ausübung des Vorkaufsrechts. Das war erforderlich, da der Erwerber des Grundstücks nicht bereit war, die vom Bezirksamt vorgelegte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Waldstraße“ hätten effektiv gesichert werden können.
Deshalb sind der Bezirk und die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo eingesprungen. „Ich bin der degewo sehr dankbar für das tatkräftige Zusammenwirken, um das Vorkaufsrecht des Bezirkes hier durchzusetzen. Ich freue mich für die Mieterschaft, in einem zukünftig städtischen Haus, unbeschwert leben zu können“, sagt Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD). Die 15 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit befinden sich im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“.
Mieter vor Verdrängung bewahren
Entsprechend des Beschlusses zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirksamts aus dem Jahr 2017 war zunächst das Ziel, mit dem Erwerber des Grundstücks eine Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sogenannte Abwendungsvereinbarung kam jedoch nicht zustande, weshalb der Bezirk sich hier gezwungen sah, die 15 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen, heißt es aus der Behörde. Noch kann der potenzielle Käufer des Hauses Widerspruch einlegen.
Datum: 4. Juni 2021, Text: red., Bild: IMAGO/Bildgehege