Beschluss: Bezirksamt soll Gutachten einholen.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Fertigstellung der derzeit stattfindenden Straßenbauarbeiten in der Großbeerenstraße ganztägig und auf voller Länge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde ausgewiesen wird. Alle dafür unter Umständen notwendigen Gutachten sind einzuholen. Das hat die Bezirksverordnetenversammlung auf Initiative der Grünen beschlossen. Der BVV ist bis zum kommenden Mai zu berichten. In letzter Zeit hätten sich Beschwerden von Anwohnern der Großbeerenstraße und umliegender Straßen über eine zunehmende Verkehrsbelastung gehäuft, hieß es zur Begründung. Demnach wurde auf Dauerstau und hohe Lärm- und Schadstoffbelastung verwiesen. Ein Tempolimit würde beides reduzieren.

nm