Das Bezirksamt soll prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35-38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann. Das hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung auf dem umgebenden Kiez erhalten bleiben. Darüber hinaus trage der Prinzessinnengarten zur Linderung des Grünflächenmangels im Bezirk bei, so die Begründung.

nm