Anbieter privater Kurse klagt vergeblich.

Mit persönlichem Trainer im Privatkurs Schwimmen lernen im öffentlichen Bad? Darauf gibt es keinen generellen Anspruch, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Bäder-Betriebe müssen demnach einem Privat-Anbieter von Schwimmkursen keinen unbeschränkten Zugang zu ihren Einrichtungen geben. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass die Nutzung der Bäder für privaten Schwimmunterricht nicht verboten und zudem in der Vergangenheit geduldet worden sei. Die Bäder-Betriebe hatten eine generelle Zustimmung für Privatkurse unter Hinweis auf ihre Hausordnung abgelehnt. Es könnten aber bestimmte Zeiten oder Bäder für eine Sondernutzung beantragt werden.

Ein Anspruch für private Kurse kann laut Gericht auch nicht aus dem Berliner Sportförderungsgesetz hergeleitet werden. Anliegen des Gesetzes sei nicht, gewerbsmäßig betriebenen Sport zu fördern. – die Klägerin könne ihren Unterricht auch in privaten oder Vereinsschwimmbädern anbieten, hieß es.

(dpa/mh)