Wegen der schweren Stürme im Februar mussten viele Baumpflegearbeiten verschoben werden. Daher lässt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auch über den Stichtag hinaus Bäume fällen.
Einige der Maßnahmen zur Baunpflege, insbesondere Fällungen, konnten nicht wie geplant umfänglich bis zum 28. Februar erledigt werden. Daher hat das Umwelt- und Naturschutzamt eine Ausnahme vom saisonalen Fäll- und Rodungsverbot für bis zu 87 Bäume erteilt, die nicht mehr verkehrssicher sind. „Die Verkehrssicherungspflicht in Grünanlagen hat oberste Priorität“, heißt es aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Gehölze nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar beseitigt werden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Maßnahmen behördlich zugelassen beziehungsweise behördlich durchgeführt werden und wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Wurzeln vieler Bäume sind beschädigt
Dazu erklärt Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne): „Dass bei einem Sturm im Winter auch unbelaubte Bäume umstürzten, zeigt zum einen, dass wir es mit orkanartigen Böen und Stürmen zu tun hatten und zum anderen, dass die Wurzeln vieler Bäume durch die vorausgehenden trockenen Jahre bereits geschädigt waren.“
Der Bezirk habe einen großen Verlust an Bäumen erlitten und auch wenn diese nicht mehr zu retten seien, falle es schwer, die Bäume zu fällen. Allerdings habe die Verkehrssicherung und somit die Sicherheit der Bürger absolute Priorität. „Diese Sicherheit gewährleistet der Fachbereich Grünflächen mit großer Verantwortung.“
Text: red