Fahrrad steht auf Autoparkplatz.
Noch ein seltener Anblick: Ein Fahrrad, das auf einem Autoparkplatz abgestellt wurde. Bild: IMAGO/Steinach

Das Bezirksparlament diskutiert die wegfallenden Gebühren für Räder, E-Scooter und Co. auf Autoparkplätzen. Die Meinungen der Fraktionen gehen dabei weit auseinander.

Seit Anfang des Jahres dürfen Fahrräder gratis auf Autoparkplätzen stehen. Auch Lastenräder und E-Roller dürfen kostenlos dort parken, wo Autofahrer mindestens einen Euro pro Stunde zahlen müssen. Diese Neuerung ist nun auch Thema im Bezirksparlament von Charlottenburg-Wilmersdorf.

Bürgersteige für Fußgänger

Die Grünen im Bezirk begrüßen die Regelung, die vor allem den Fußgängern mehr Platz einräume: „Bürgersteige dienen dem Fußverkehr und nicht dem Abstellen von Fahr-, Lastenrädern und E-Rollern. Die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung erlaubte schon immer das Abstellen von diesen Fahrzeugen auf Parkplätzen am Fahrbahnrand. Damit diese Parkplätze nun auch von Lastenrädern oder E-Rollern genutzt werden, begrüßen wir, dass der Berliner Senat ab 2023 keine Parkgebühren mehr für diese klimafreundlichen Kleinfahrzeuge auf Parkplätzen erhebt“, sagen die Fraktionsmitglieder Corinna Balkow und Jakob Zimmer.

Weniger positiv sehen die CDU- und FDP-Fraktion die Möglichkeit des kostenlosen Parkens für Zweiräder auf Parkplätzen. „Rad an Rad, oder wie der Senat die Mobilitätswende weiter anheizt! So könnte man das sehen. Ja und so agiert dieser Senat – mehr im Gegen- als im Miteinander“, sagt Karsten Sell von der CDU Charlottenburg-Wilmersdorf. Er fordert stattdessen ein besseres Fahrradbstellkonzept im Bezirk ein. Neue Konzepte fordert auch die FDP-Fraktion. Von „einer Schikane gegen Autofahrer“ spricht Tobias Bergmann von der FDP-Fraktion.

„Platzsparend parken“

Viele Räder, die auf Autoparkplätzen stehen, wurden derweil noch nicht im Berliner Verkehrsalltag gesichtet. Und auch der Senat ruderte Ende des vergangenen Jahres etwas zurück und erklärte: „Das Parken und Halten ist in der Straßenverkehrsverordnung geregelt. Diese ist Bundesrecht und wurde durch die Verordnung des Senats nicht verändert. Auch für Fahrräder gilt danach, dass möglichst platzsparend geparkt werden muss. Fahrräder etc. sollen grundsätzlich an den für sie vorgesehenen Orten abgestellt werden.“

Text: kr