Eine Mutter mit Kinderwagen, Symbolbild
Eine Mutter mit Kinderwagen, Symbolbild Foto: imago / Michael Gstettenbauer

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Eltern aus anderen EU-Staaten, Kindergeld schon früher bekommen können und nicht erst nach drei Monaten. Die einzige Voraussetzung ist, dass sich EU-Ausländer dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen.

Eigentlich sehen bisherige Regelungen vor, dass EU-Bürger sich mit einem Pass als Aufenthaltsberechtigung bis zu drei Monate in jedem anderen EU-Staat aufhalten können, um dort Arbeit zu finden. Das deutsche Recht sieht allerdings vor, dass in diesen drei Monaten kein Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen besteht. 

Bulgarische Familie hatte geklagt

Anspruch auf Kindergeld besteht seit Juli 2019 erst dann, wenn die Eltern in Deutschland Erwerbseinkünfte beziehen. Eine bulgarische Familie aus Bremen ohne Erwerbseinkommen hatte geklagt, da ihnen das Kindergeld verweigert wurde.

Nun hat der EuGH beschlossen, dass die Kindergeld keine Sozialleistung ist und die Veweigerung eine Unleichbehandlung mit deutschen Bürgern se i- somit muss Kindergeld nun auch in den ersten drei Monaten an Zuwanderer-Eltern gezahlt werden, die währenddessen noch auf der Suche nach eine Job sind.

Text: Red.