Potsdam (dpa/bb) – In Brandenburg blinken Windräder nachts künftig nur noch bei Bedarf. Mit der sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung schalten sich die Warnlichter an Windenergieanlagen nur noch ein, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, wie das Ministerium für Infrastruktur in Potsdam mitteilte.
«Dass Windenergieanlagen nachts blinken, ist aus Gründen der Luftfahrtsicherheit leider unumgänglich, auch wenn es für Anwohnerinnen und Anwohner störend sein kann», sagte Infrastrukturminister Detlef Tabbert. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung sei ein wichtiger Schritt, «damit ein Großteil der Windräder nicht mehr dauerhaft nachts blinken muss».
Ein dauerhaftes Blinken bleibe nur dort bestehen, wo es aus Gründen der Flugsicherheit notwendig ist – etwa in der Nähe von Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen. Die Umsetzung hatte sich wegen technischer Engpässe und fehlender Kapazitäten mehrfach verzögert.