Berlin hat im Bemühen um neue Regeln zur Ausübung von Vorkaufsrechten für Wohnhäuser einen Etappensieg erreicht. Der Bundesrat beschloss einen von Berlin und Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag.
Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, damit Kommunen das Vorkaufsrecht zum Schutz der Wohnbevölkerung ausüben können.
Vorkaufsrecht à la Berlin
In Berlin wurde das jahrelang in sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der dortigen sozialen Mischung praktiziert. Im November 2021 kippte das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis allerdings teilweise.
Zur Begründung hieß es damals: Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Das Gericht gab damit einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.
Geltendes Baugesetzbuch
Berlin berief sich bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts auf das bundesweit geltende Baugesetzbuch.
Seit dem Urteil fordert der rot-grün-rote Senat vom Bund, diese Rechtsgrundlage so umzugestalten, dass die Praxis wieder möglich ist. Darauf zielte auch die Bundesratsinitiative.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) erklärte nun: «Ich freue mich, dass der Bundesrat unserer Initiative gefolgt ist.
Überhöhte Mietpreise
Die Frage des Vorkaufsrechts ist deutschlandweit von Bedeutung, weil es ein wichtiges Instrument ist, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietpreisen wirksam zu schützen.
Es stärke damit auch den sozialen Zusammenhalt, vor allem in Innenstadtbereichen. „Damit könnten wir auch spekulativen Immobiliengeschäften vorbeugen, deren Kosten oftmals die Mieterinnen und Mieter zahlen.“
Text: dpa/bb