Prozess wegen Autounfall mit vier Toten in Berlin

Der Fahrer des SUV eine Strafe erhält eine Strafe von zwei Jahren, ausgsetzt zur Bewährung. Nach der Verurteilung des Verursachers des Unfalls mit vier Toten in der Berliner Innenstadt haben sich die Nebenkläger-Vertreter zufrieden gezeigt.

Das Urteil sei sehr gut begründet, sagte Rechtsanwältin Christina Clemm am Donnerstag nach dessen Verkündung. Das Landgericht Berlin habe deutlich gemacht, dass der SUV-Fahrer angesichts seiner Epilepsie-Erkrankung seine Fahrtauglichkeit hätte überprüfen müssen. „Das Gericht hat auch betont, dass die Ärzte nicht ordentlich aufgeklärt haben – aber ordentlich genug“, sagte Clemm. Die Nebenklägerin zeigte sich erfreut darüber, dass die Fahrerlaubnis des Mannes eingezogen wurde.

Fahrlässige Tötung

Das Gericht hat den Unfallverursacher der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Fahrerlaubnis des 45-Jährigen wurde eingezogen und eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt. Zudem muss der Unternehmer eine Geldbuße von 15.000 Euro zahlen.

Der schwere Wagen des Mannes war am 6. September 2019 in eine Fußgängergruppe in der Berliner Innenstadt gerast. Vier Menschen starben, das jüngste Opfer war ein dreijähriger Junge.

Zentral war im Prozess die Frage, ob ein epileptischer Krampfanfall für den Fahrer vorhersehbar war. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte sich der angeklagte Unternehmer angesichts seiner medizinischen Vorgeschichte informieren müssen, ob er fahrtauglich ist.

Gegen ärztliche Auflagen verstoßen

Nach Auffassung der Anwälte, die Hinterbliebene als Nebenkläger vertreten, hat der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen. Einen konkreten Strafantrag stellten die Nebenklage-Anwälte nicht. Sie beantragten allerdings eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine „empfindliche Geldauflage“.

Quelle: dpa, Bild: Rolf Vennenbernd/dpa