Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Verfassungsschutz soll sich noch vor Ende des Jahres auch öffentlich über Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit bei der Beobachtung von Gruppen oder Parteien äußern können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Senat, das Abgeordnetenhaus soll sie noch in diesem Jahr verabschieden.
Bisher war das dem Berliner Verfassungsschutz, der als Abteilung zur Senatsinnenverwaltung gehört, gesetzlich nicht erlaubt. Daher wurde auch nie offiziell mitgeteilt, ob die AfD als Verdachtsfall beobachtet wird.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Verfassungsschutzchef Michael Fischer lehnten auch aktuell eine konkrete Aussage zur AfD ab. Beide betonten nur, man prüfe das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD sehr genau. «Sie können davon ausgehen, dass wir uns sehr genau alles anschauen», sagte Spranger. Man analysiere dabei natürlich auch, was für Berlin zutreffe.