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Mahnwache für die getöteten Fußgänger an der Straßenkreuzung Invalidenstraße / Ackerstraße

Im Prozess um den Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt hat die Verteidigung auf Freispruch für den angeklagten Autofahrer plädiert.

Für den 45-Jährigen habe es subjektiv keinen Grund gegeben, an seiner Fahrtüchtigkeit zu zweifeln, sagte der Anwalt am Mittwoch vor dem Landgericht der Hauptstadt.

Sein Mandant sei von behandelnden Ärzten nicht über eine epileptische Erkrankung aufgeklärt worden. Ein Urteil soll am 17. Februar verkündet werden.

Epileptischer Anfall

Der 45-Jährige soll laut Anklage wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht fahrtüchtig gewesen sein.

Der Staatsanwalt hat vor einer Woche wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs auf eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung plädiert.

Der Angeklagte habe wegen eines epileptischen Anfalls verkrampft und das Gaspedal voll durchgetreten, so der Ankläger. «Bei der Vorgeschichte hätte er sich informieren müssen, ob er fahrtauglich ist», betonte er.

Medikamente eingenommen

Am 6. September 2019 war das Auto des inzwischen 45-Jährigen über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße in der Innenstadt abgekommen.

Der SUV überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg. Unter den Opfern war auch ein dreijähriger Junge.

Verteidiger Robert Unger sagte, sein Mandant habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall erlitten. Er habe sich in Behandlung begeben, Medikamente eingenommen und sich im August 2019 entschlossen, einen kleinen Hirntumor entfernen zu lassen.

Keine Anhaltspunkte

«Über eine epileptische Erkrankung ist er nicht aufgeklärt worden», so der Anwalt. Nach der erfolgreichen Operation sei er auch nicht darüber aufgeklärt worden, «dass wiederum die Narbe zu einem epileptischen Anfall führen könnte».

Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der angeklagte Unternehmer nochmals einen Krampfanfall erleiden könnte, erklärte der Anwalt weiter.

Sollte das Gericht trotz aller Umstände zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte gegen seine Eigenverantwortung verstoßen habe, plädiere er auf Fahrlässigkeit am unteren Rand.

Text: dpa, Bild: imago/Christian Mang