Berlin (dpa/bb) – Der Protest von Klima-Demonstranten in Berlin hat inzwischen bei der Staatsanwaltschaft zu 2860 Verfahren (Stand: 15. September) geführt. Das teilte ein Behördensprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Bei einem Großteil der Fälle geht es demnach um Aktionen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation: 2458 Verfahren habe die Staatsanwaltschaft bislang dazu auf den Tisch bekommen, so der Sprecher. Die restlichen Verfahren (402) richten sich gegen Mitglieder der Organisation Extinction Rebellion. Weitere Verfahren dürften nun auf die Justiz zukommen: Die Letzte Generation hat für die kommenden Tage erneut Straßenblockaden angekündigt.
Gegen Mitglieder der Protestgruppe liegen laut Staatsanwaltschaft inzwischen 74 rechtskräftige Urteile vor. Insgesamt habe das Amtsgericht Tiergarten bislang 143 Urteile gesprochen, in zwei Fällen seien Beschuldigte freigesprochen worden. In zwei Fällen sei eine Freiheitsstrafe verhängt worden.
In der Regel wurden die Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Monaten regelmäßig der Fall.
Anklagen hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Sprechers bislang in 87 Fällen erhoben. Meist beantragt sie jedoch eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies bei Mitgliedern der Letzten Generation in 848 Fällen so gewesen, hieß es.
Häufig richten sich die Vorwürfe gegen dieselbe Person. Dann werden mehre Verfahren verbunden. Laut Staatsanwaltschaft war dies bislang im Fall der Letzten Generation in 820 Fällen so.
Um die Verfahren gegen die Klima-Demonstranten schneller vor Gericht zu bekommen, hat die Staatsanwaltschaft im Sommer damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren zu beantragen. Das Amtsgericht Tiergarten hat im Juni dafür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen und seinen Geschäftsverteilungsplan angepasst.
Bislang beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 62 Fällen ein beschleunigtes Verfahren – 30 Mal sei dies bislang jedoch abgelehnt worden.
Für ein beschleunigtes Verfahren eignen sich Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind. Es gelten unter anderem vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme.