Impfung
Die Impfpflicht für Pflegekräfte wird durchgesetzt. Foto: Imago / Wolfgang Maria Weber /Symbolbild

Konsequent, aber pragmatisch – so will Berlin die ab 16. März bundesweit geltende Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflege durchsetzen.

Die gute Nachricht sei, dass die Impfquote der Berliner Beschäftigten im Gesundheitsbereich deutlich höher liege als in der Gesamtbevölkerung.

Impfpflicht wird durchgesetzt

In den Krankenhäusern beträgt sie Erhebungen zufolge zwischen 82 und 100 Prozent, im Pflegebereich rund 90 Prozent.
 
Bis 16. März müssten Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, hieß es zum Verfahren weiter.
 
Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises dürften sie nicht beschäftigt werden.
 

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Zentrale Stellen

Wie es weiter hieß, müssen Arbeitgeber nicht geimpfte Beschäftigte laut Infektionsschutzgesetz ab 16. März melden.
 
Um die Berliner Gesundheitsämter zu entlasten, sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die entsprechende zentrale Stelle. Hier würden die Daten zunächst auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
 
Dieses Vorsortieren diene auch dem gesamtstädtischen Überblick sowie dem Monitoring von möglicherweise drohenden Engpässen in der Pflege.

Fehlende Nachweise

Das Landesamt gibt die Informationen – also die allgemeine Meldung zur Impfsituation und eine möglicherweise drohende «Gefährdungslage» bei der Versorgung – dann an die Gesundheitsämter der Bezirke weiter.
 
Diese sollen fehlende Nachweise bei den Beschäftigten anfordern und Impfberatung sowie Impfangebote vermitteln.
 
Sie sollen zudem die «Gefährdungseinschätzung» bewerten und können gegebenenfalls ein Verfahren auf dieser Grundlage vorerst aussetzen.

Ungeimpfte Beschäftigte

Besteht das Risiko einer Versorgungsgefährdung nicht, sollen die Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren einleiten.
 
Die Beantwortung der Frage, ob sie als letztes Mittel ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegen ungeimpfte Beschäftigte aussprechen, liege im Ermessen der Gesundheitsämter, so die Gesundheitsverwaltung.
 
Text: Redaktion