Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Senat will in einer Woche die umstrittene Rücknahme von Tempo-30-Zonen an Hauptverkehrsstraßen beschließen. «Bei der Sitzung am nächsten Dienstag wird der sogenannte Luftreinhalteplan auf der Tagesordnung stehen», kündigte Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde im Interview der Deutschen Presse-Agentur an.
Bisher ist zur Erhöhung der Luftqualität an 41 Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 vorgeschrieben. Allerdings ist die Luft in den vergangenen Jahren teils deutlich besser geworden, so dass der Senat das Tempolimit voraussichtlich auf bis zu 25 Straßen aufhebt.
An sieben weiteren Straßen bleibt das Limit wegen anhaltend hoher Schadstoffwerte erhalten, bei den übrigen neun Straßen wohl zumindest teilweise aus Gründen der Verkehrssicherheit – etwa vor Kitas oder Altenheimen.
Neue Gründe für Tempo 30 geprüft
An 25 Straßenabschnitten, an denen sich Tempo 30 nicht mehr mit schlechter Luft begründen lässt, wurde nach den Worten Bondes geprüft, ob dort sogenannte hochfrequentierte Schulwege entlangführen. In dem Fall könnte auch dort aus Gründen der Verkehrssicherheit Tempo 30 angeordnet werden. Ob und wo eventuell auf weiteren Abschnitten die Temporeduzierung erhalten bleibt, ließ die Senatorin offen: Sie wolle dem Senatsbeschluss zum Luftreinhalte- und Lärmschutzplan nicht vorgreifen, sagte sie.
Änderungen nachts
Außerdem will der Senat laut Bonde auf etlichen Hauptverkehrsstraßen nachts Tempo 30 anordnen – und zwar zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr. «Wir wollen das aus Gründen des Lärmschutzes und damit des Gesundheitsschutzes machen.» Das betrifft Straßen mit einer Gesamtlänge von 230 Kilometern.
An der Rückabwicklung von Tempo-30-Zonen, die aus Gründen der Luftreinhaltung angeordnet worden waren, gibt es Kritik von Umweltverbänden und Grünen, aber auch aus den Reihen des Koalitionspartners SPD. Die Kritiker argumentieren vor allem mit der Verkehrssicherheit und befürchten, dass dann wieder mehr und auch folgenreichere Unfälle mit Verletzten und Toten passieren könnten.
Kritik am Aus für Tempo-30-Abschnitte
Die seit Mai 2024 amtierende Senatorin hält dem entgegen, dass in Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Tempo 50 Regelgeschwindigkeit sei. Für die Anordnung von Tempo-30-Abschnitten sei jeweils eine konkrete Begründung nötig: Das könnten etwa eine Häufung von Unfällen, konkrete Gefahren für Kinder oder Senioren oder eben schlechte Luft sein. Seit kurzem erlaube die StVO auch ein Tempolimit bei hochfrequentierten Schulwegen.
«Man kann Tempo 30 nicht mal eben so anordnen nach dem Motto „Wir hätten das gerne hier, weil…“», sagte Bonde. «Ansonsten müsste die StVO geändert werden.» Berlin tue das, was gesetzeskonform sei.