Elf Graugänse im Flug vor blauem Himmel
Ziehender Graugänseschwarm. Leider können Zugvögel auch zur Verbreitung der Geflügelpest beitragen. Foto: IMAGO / imagebroker

Bald sind alle Vögel wieder da. Doch deren Zugzeit bringt auch das Risiko einer Verbreitung der Vogelgrippe mit sich. Wir Menschen können dabei helfen, die Krankheit einzudämmen.

Die Klassische Geflügelpest, wie die Vogelgrippe offiziell genannt wird, befällt zwar ihrem Namen gemäß vor allem Geflügel, doch andere Vögel sind keinesfalls immun. So ist der Vogelzug von Süd nach Nord immer eine Zeit, in der die Tierkrankheit über große Strecken verbreitet werden kann.

Übertragung auf Menschen sehr selten

Die Übertragung auf den Menschen gilt als selten; möglich scheint sie nur nach engem Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln zu sein. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) gibt es bisher keine Hinweise auf eine „fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung“. In Deutschland seien ohnehin keine Erkrankungen beim Menschen bekannt geworden.

Dennoch ist die Vogelgrippe selbstverständlich ernstzunehmen – nicht nur von Geflügelhaltern. Bei den Tieren kann die Krankheit schwer oder gar tödlich verlaufen und ist leichter übertragbar. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat Verhaltenshinweise zum Thema herausgegeben. Schließlich sind auf Berliner Gebiet in der Vergangenheit bereits Wildvögel mit dem Erreger gefunden worden. Auch ein gefiederter Zoo-Bewohner war betroffen, woraufhin das Gelände des Zoologischen Gartens wochenlang gesperrt werden musste.

Tipps zur Eindämmung der Geflügelpest

Der wichtigste Hinweis: kranke oder tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel auf keinen Fall anfassen, Federn von ihnen nicht mitnehmen! Wer ein Tier in der entsprechenden Verfassung findet, sollte die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des zuständigen Bezirks benachrichtigen, so dass eine Untersuchung durchgeführt werden kann. Auch unnatürliches Verhalten speziell von Wasservögeln – etwa das Kreisen des Kopfes – sollten Sie den Behörden melden. Im Unterschied zu den genannten Arten sind kleinere Singvögel und Tauben weniger anfällig für den Erreger.

Haustiere sollten verendeten Wildvögeln fernbleiben. Das Bezirksamt erinnert in diesem Zusammenhang an die Leinenpflicht für Hunde. Wer selber Hühner oder anderes Geflügel hält, kann vorsorgen, indem der Auslauf der Tiere abgedeckt wird, damit von oben kein Vogelkot darauf landet. Auch Futter- und Trinkstellen sollten für Wildvögel nicht erreichbar sein. Wenn dennoch ein Tier erkrankt oder unerwartet stirbt, ist sofort die Veterinäraufsicht zu informieren.