Wegen Corona gilt für Studenten an Berliner Hochschulen eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. BaföG-Empfänger verlieren ihre Förderansprüche nicht, teilt der Senat mit.
Vor dem Hintergrund des aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeschränkten Studienbetriebs an den Berliner Hochschulen gilt für Studierende, die im Wintersemester 2021/22 an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Länger BaföG
Ziel ist es, pandemiebedingten Nachteilen für Studierende entgegenzuwirken. Lehrveranstaltungen in Präsenzform können derzeit aufgrund der geltenden Schutz- und Hygienevorschriften nur in sehr geringem Umfang stattfinden und auch der Zugang zu den Bibliotheken ist eingeschränkt. Ein wichtiger Aspekt der verlängerten individuellen Regelstudienzeit ist die damit einhergehende Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug.
Staatssekretärin Armaghan Naghipour: „Der Studienbetrieb an den Berliner Hochschulen ist durch die Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Um die Studierenden in dieser schwierigen Situation zu entlasten, haben wir entschieden, auch für das Wintersemester 2021/22 eine verlängerte Regelstudienzeit für Studierende einzuführen. So wird sichergestellt, dass BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die wegen der Pandemie länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren.“
Text: red, Bild: IMAGO / serienlicht